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Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 19:30
von nuerre
Hat schon mal wer Erfahrungen mit diesen Teilen Tokomoko Rückleuchtencover Coupe J2von Tokomoko gemacht ?Zwecks Umbau und Eintragung ???

Verfasst: Do 19. Jan 2006, 00:48
von maxi122
hab ich leider noch nie von jemand gehört das die teile verbaut wurden. Bina ber schon ne weile hier im forum würde mich selbst auch reizen wenn man es eingetragen bekäme.

Verfasst: Do 19. Jan 2006, 02:14
von Ice-Man
die werden per sonderabnahme eingetragen kenne einen der die von TOKOMOTO hat

Verfasst: Do 19. Jan 2006, 19:19
von nuerre
das mit der Sonderabnahme weiß ich ...Mir gings drum ob es da Probleme gab und vor allem ob die Reflektoren erhalten bleiben , weil hab keinen Bock extra welche dran zu pappen.Währ schön wenn du den den du da kennst mal diesbezüglich aushorchen könntest @ IceMan.MfG Nürre

Verfasst: Do 19. Jan 2006, 20:41
von Ice-Man
also soweit ich weiß sonst ohne probleme alles OK nur hald per sondereintragung

Verfasst: Do 19. Jan 2006, 21:23
von nuerre
also ich hab grad ne Nachricht von Tokomoko erhalten das die Reflektoren dann wohl weg sind und orange Blinkerbirnen eingebaut werden müssen (waren bei mir schon immer drinn ...!?!)Das würde bedeuten extra Reflektoren drann weil die braucht man so weit ich weiß.

Verfasst: Fr 20. Jan 2006, 10:26
von gammelleiche
Die Reflektoren sind sicherlich nicht mehr sichtbar. Und die mußt Du dran haben.

Verfasst: Fr 20. Jan 2006, 11:21
von nuerre
Na man tauscht ja die kompletten Gläser aus und da is der Reflektor drin . Aber mit zusätzlichen Reflektoren dürfte das kein Problem sein hat man ja bei vielen dreier Gölfen auch wenn die dunkle Rückleuchten haben das da extra Reflektoren dabei waren .

Verfasst: Mo 30. Jan 2006, 18:58
von nuerre
Das mit den Rückleuchten hat sich wohl erledigt siehe folgende Antwort auf eine Anfrage bei der Dekra.... : vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen: Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäss §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig. Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgenden Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden. Unter Umständen sind separate Rückstrahler erforderlich, wenn diese nicht in der Schlussleuchte enthalten sind. Im anderen Fall könnte es Probleme geben, da hier eine Beurteilung der bauartgenehmigten Leuchten erforderlich wäre und dann wäre eine verhältnismäßig aufwendige und teure Prüfung durch ein Lichttechnisches Institut notwendig. Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, je Seite, lohen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben oder wenn man sich diese z.B. als "Internetforum" teilen kann. Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de bzw. http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ecb.pdfFür Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne zur Verfügung.

Verfasst: Mo 30. Jan 2006, 19:08
von Nismo
muss aber mal bemerken, dass ich beeindruckt bin, wie sich Dekra dafür Zeit nimmt und so ne Anfrage ordentlich beantwortet.