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Verfasst: Di 25. Okt 2005, 14:52
von P-A-L-A-D-I-N
Ich möchte hier mal etwas posten, was vielleicht einige nicht bzw. nicht richtig wissen (ging mir bis eben auch so)...Allgemein wird immer gesagt, daß ein Neuwagen 3 Jahre steuerbefreit ist.Aber: das stimmt so nicht! Denn: Diese Steuerbefreiung für drei Jahre gilt nur für Fahrzeuge bis zu 2,0 Hubraum! Alles, was darüber liegt, hat lediglich 2 Jahre Befreiung, ev. (das weiß ich nicht genau) bei sehr hohem Hubraum sogar noch weniger!Begründung der unfreundlichen Finanzbeamten, mit der ich eben telefoniert habe:Es wäre ungerecht den anderen Autofahrern mit weniger Hubraum gegenüber, da ich ja dadurch dann mehr Geld sparen würde als diese! In meinen Augen absoluter Bullshit, da icha) schon bei der Anschaffung viel mehr Steuern bezahlt habe (bekanntlich sind größere Motoren im Allgemeinen ja teurer als die kleineren) noch in Zukunft jedes Jahr aufs Neue viel mehr Steuern zu zahlen haben werde als die Leute, die einen kleinen Motor im Auto haben als ich!c) i.A. einen höheren Verbrauch habe und damit auch wiederum an der Zapfsäule brav meine fast 70 Cent Steuern pro Liter Mehrverbrauch bezahleIch denke, die Liste ließe sich bei einiger Überlegung durchaus noch weiter fortsetzen...Da fragt man sich doch mal wieder, wie weit es wirklich mit so tollen Worthülsen wie Steuergerechtigkeit her ist....! Meine Warnung also an alle, die vielleicht finanziell etwas knapp kalkuliert und sich auf 3 Jahre Steuerbefreiung gefreut haben... Die Heuschrecken holen es sich auch von Euch früher als Ihr denkt! *grummel*

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 15:01
von Fred
Wenns bei dir im Kaufvertrag steht, lass Hyundai dafür bezahlen, wenns nirgendwo vereinbart ist, fass dir an deine eigene Nase, dass du dich nicht ausreichend informiert hast.

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 16:26
von Marcus
Soweit ich das weiß läuft die Steuerbefreiung generell nur noch bis 31.12.2005. Somit hat man da eh keine drei Jahre frei.

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 16:32
von QP-23_Janne
Moment, das wird anders ausgerechnet ob du steuerbefreit bist oder nicht: es gibt die Befreiung bis Ende 2005 theoretisch auf dem Papier. Aber nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Da dieser bei Autos mit mehr Hubraum natürlich schneller ausgeschöpft ist (weil die Steuer ja pro 0,1 Liter Hubraum berechnet wird), gilt für den 2.7l GK dass der nur knapp 2 Jahre steuerbefreit ist. Unser Hyundaihändler musste uns für die Fehlinformation das Bodykit von ATH zum Einkaufspreis überlassen (haben seine Rechnung gesehen). Das war dann ok für uns...

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 16:35
von P-A-L-A-D-I-N
@ Fred: Naja, wurde überall rum erzählt - ich glaube, auch der Händler meinte damals so etwas. Aber im Vertrag (habe ihn leider nicht hier in HH) steht das wohl sicherlich nicht drin...@ Marcus: Echt? Also generell für alle Neuwagen, auch wenn man sie erst dieses Jahr gekauft hat? Das ist ja ne Sauerei! Mal wieder was für die Schublade "Wie schade ich dem deutschen Staat am Besten?"! Anstatt daß sie den Neuwagenkauf und damit die Wirtschaft fördern... Tststs...EDIT@ QP-Janne: Ui, wirklich? Die Beweislast dafür, daß er Euch das zugesichert hat, war doch auf Eurer Seite, oder? Stelle mir das dann ziemlich schwer vor... Oder ist der einfach besonders nett und an Stammkunden interessiert?

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 16:36
von Lynx ihr Freund
es gibt die steuerbefreiung noch?? also unsere kunden müssen bei JEDEM Neufahrzeug das sie kaufen, bei zulassung steuern zahlen (in bremen bar und in niedersachsen wirds eingezogen)!!ich schreibe auch noch fleißig rechnungen für die verauslagte kfz-steuern

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 16:37
von P-A-L-A-D-I-N
Alter Abzocker!

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 16:39
von Lynx ihr Freund
naja, ich reiche nur weiter abzocker ist der staat aber ich dachte immer das die steuerbefreiung schon ende 2004 abgeschafft worden ist!

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 16:53
von Marcus
Ich suche nun mal meinen Steuerbescheid raus. Da stand es genau drin. (glaub ich) So, ich zitiere mal: "Erläuterungen: Die befristete Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2005. Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung nicht ausgeschöpft wird. ( § 3 b Abs. 1 und 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz)" Also ab Januar: Steuern zahlen...

Verfasst: Mi 26. Okt 2005, 18:49
von X Bassman
Ich dachte das gilt immer noch, dass ein Neuwagen 3 Jahre Steuer befreit ist. Selbst da fangen sie jetzt das abzocken an. Gibt's ja wohl nicht. Ich hab meinen Anfang 2003 gekauft, hab also für '03 , '04 und '05 keine Steuern bezahlt. hahaha, wenigstens da mal was ausgenutzt.