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Verfasst: Mo 24. Okt 2005, 17:19
von Serialkiller
Hallo zusammen!kann ich mir in mein car ne rote innenraumbeleuchtung einbauen, und ist dies erlaubt?einige sagen ja andere nein.und dann gibt es noch welche die sagen ja aber nur anmachen wenn der motor aus ist.was stimmt nun.habe da kaltlichtkathoden vom rechner genommen und mir noch vor dem zigarrettenanzünder einen 4-poligen stecker von nem rechnernetzteil eingebaut.will jetzt nun wissen welche der aussagen mit dem umgang dieser teile nun richtig ist?MfG Seri@l

Verfasst: Mo 24. Okt 2005, 17:29
von Nismo
es ist dann erlaubt, wenn man die licher von aussen nicht sieht. also indirekt ist ok, wirst es kaum verhindern können, das z.b. der himmel rot angeleuchtet wird, aber man darf es nicht direkt von außen sehen

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 18:11
von Back_In_Black84
Nein, es ist definitiv verboten, weil sie im Fzg die Helligkeit erhöhen und dadurch im Dunkeln die Sicht von innen nach außen verschlechtern.Geht dabei also nicht um die Ablenkung anderer sondern um deine eigene Sicherheit.

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 20:29
von Nismo
bin am samstag eh malwieder beim tüv, ma schaun was der sagt

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 21:15
von Serialkiller
wollte noch anmerken das ich sie unter der verdeckung hab;also sie leuchtet die pedalen ja eh nur indirekt an.und es blendet wirklich nicht.

Verfasst: Do 27. Okt 2005, 21:38
von Mansourie
Bin auch der Meinung das du das net darfst! aber oben in der beleuchtung wenn du die tür öffnest darfst du es,natürlich nicht beim fahren. ich kann mich auch irren aber ich glaub so war dasGruß Maik

Verfasst: Fr 28. Okt 2005, 08:22
von BALTAZAR
Also soviel ich weiß ist es während der fahrt generell verboten ABER man darf ne innenraumbeleuchtung als Einstiegshilfe anbringen!!Im klartext bedeutet das, dass sie am türkontakt hängen MUSS und wenn die tür geschlossen ist aus ist! Ob du dir dann noch irgwendwo nen schalter hinhaust um sie während der fahrt anzumachen, kriegt keiner mit, wenn du nicht grad mit festtagsbeleuchtung an nem Bull.. vorbeifährst;)

Verfasst: Sa 29. Okt 2005, 11:05
von Grottenolm
nismo hat Recht.Eine Innenraumbeleuchtung ist prinzipiell erlaubt.In der StVO steht dazu grob sie darf nicht nach außen scheinen und den Fahrer nicht behindern.Und obwohl der Punkt "darf den Fahrer nicht behindern" eher subjektiv ist und im Ermessen des Beamten liegt, gibt es in der Regel keine Probleme. So handhaben wir das jedenfalls bei uns wenn wir ein Fzg kontrollieren...Eine genauere Abhandlung mit den entsprechenden §§ stell ich euch nächste Woche mal rein.

Verfasst: Sa 29. Okt 2005, 19:23
von Sebs_Coupe
Darf den Fahrer nicht behindern??Also wenn ich meine standartmäßige Innenraumbeleuchtung (nachts) während der Fahrt anmache behindert die mich schon...Blendet ja voll in die Fresse...

Verfasst: So 30. Okt 2005, 13:35
von Fred
Ein Beispiel: Ihr kennt doch sicher den Film "The Last Race" ?Da werden die Fahrer immer von außerhalb der Autos aufgenommen, und damit man die Gesichter besser sehen kann, werden die von innen blau angeleuchtet. Sieht gut aus, aber ich denke mal dass das den Fahrer im "echten Leben" ebenso behindern KANN wie eine Innenraumbeleuchtung. Daher -> nicht erlaubt.Aber ich denke mal, der Beitrag vom Grottenolm ist genau treffend: Der Gesetzestext beschreibt es nur vage, daher liegt es meist im Ermessen des kontrollierenden Beamten.