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Verfasst: Sa 23. Apr 2005, 12:58
von Elitefighter
Hi jungs also ich hab ein problem... mein tüv erzählt mir das ich meine ASM control nicht in nem Hyundai Accent X3 fahren darf... was tun?! hat die dinger von euch irgendwer eingetragen?! und kann mir den Prüfbericht (die Tüv eintragung faxen oder per Email schicken?!)Danke

Verfasst: So 24. Apr 2005, 08:50
von DJ-Senser
Warum denn nicht?!Ich hab meine auch noch nicht eingetragen, aber da lag ja ne Wisch bei, welcher das nicht unbedingt nötig macht. Wie willst du die den im Accent fahren - mit welcher Konstelation!?

Verfasst: So 24. Apr 2005, 10:11
von Elitefighter
so das die teile unter der Rücksitzbank angeschraubt sind!.. der Tüv meinte das das auto nicht in der Liste steht und wenn er das eintragen sol dann bräuchte er noch 2 mla so einen Gurt und das Selbe Auto.. denn dann muss er da bremstest machen und das auto mit nem Dummy bestücken und auffahr unfall sinieren!.... ich hab mir nur auf den Kopf gefasst und gemeint is ok....

Verfasst: So 24. Apr 2005, 10:54
von flow
ich hab welche von supersport drin, die haben eine e13 oder e31 oder was weiß ich was für ne nummer und sind für jedes auto zulässig.du kannst aber auch auf der schroth page irgendwo ein zettel ausfüllen,dass die dir eine abe für dein auto schicken.

Verfasst: So 24. Apr 2005, 15:15
von DrPsycho
so ein blödsinn mit dem TÜv menschen. ich habe für meine getz auch welche gekauf und dem tüv es geschildert das mein fahrzeug nicht in dem abe steht. er meinte das es trotzdem kein problem is da die firma(schroth) ja bekannt ist. Sie müssen nur richtig befestigt werden an den Punkten wo es vorgeschrieben is. die prüfen das dan aber nicht so aufwendig wie beschrieben. beim tüv blickt man echt nimmer durch jeder setzt andere maßstabe.....by doc psycho

Verfasst: So 24. Apr 2005, 18:10
von Hooligan Lantra
kenn ich, war beim TÜV der sagte mir ,nachdem ich von der Firma Schroth eine Unbedenklichkeitserklärung bekomen habe,daß ich diese nicht abnehmen lassen muß wenn meine orginalen weiterhin drin bleiben, denn dann gilt dies als Transportgut und muß nicht abgenommen werden cool oder? Also Geld gespart, kann dir diesen wisch für die Unbedenklichkeitserklärung per mail schicken,füllst diese aus schickst sie bei Schroth ein und bekommst diese in ca.2 Wochen von Schroth beglaubigt zurück und alles geht dann ganz locker beim TÜV. habe es an deine E-Mail geschickt grußHoffe konnte Dir helfen

Verfasst: So 24. Apr 2005, 19:46
von Sebs_Coupe
@DJ: was hast´n du da für´n "Wisch"???Hab ja auch Schroth-Gurte drin... ABE habsch, aber QP steht ja net drin, wie schon öfters erwähnt...

Verfasst: So 24. Apr 2005, 20:40
von Elitefighter
joa zeig mal her das teil!

Verfasst: Mo 25. Apr 2005, 06:54
von DJ-Senser
Ich schaue heute Abend mal nach...

Verfasst: Mo 25. Apr 2005, 10:28
von sziegler
Also ich hab den Wisch als PDF hier bei mir rumkullern. Ums Eintragen kommt man nicht rum, da steht sinngemäß das eine Eintragung in die FZ-Papiere erforderlich ist. Der Einbau wird von Schroth lediglich als unbedenklich betrachtet, die UE kostet übrigens nichts bei Schroth.