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Verfasst: Fr 23. Apr 2010, 10:25
von Martin Coupe
QUOTE außerdem gilt im Parkhaus die STVO d.h. kein rechts vor links sondern gegenseitige rücksichtnahme, was man bei ihm nicht sagen kann.STVO ist für mich Rechts vor Links Wo steht das mit der gegenseitigen Rücksichtnahme???
Verfasst: Fr 23. Apr 2010, 12:31
von caspa
Ganz am Anfang§1.1:QUOTE 1. Allgemeine Verkehrsregeln§1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php
Verfasst: Fr 23. Apr 2010, 19:25
von Pascha-88
@ autotroll: Ja habe die Rad/Reifenkombination vom TÜV eintragen lassen. Ja im Gutachten standen die Reifenkombination 215 / 35 R19 oder halt 225 /35.Wenn du willst kann ich dir auch das Gutachten und ABE schicken, bekommst du aber so oder so vom Händler per mail.Wenn noch fragen bestehen einfahc fragen.Gutachten kam, 4035 euro ohne Mwst. Ja wie gesagt, seine ersten worte waren, tja, rechts vor links, scheiße ne ?!dann kam noch sein bruder dazu. Er "KFZ-Mechatroniker" meinte:rechts vor links, egal ob du standest oder nicht, außerdem kann er so schnell wie er will die rampe nach oben fahren und muss nicht anhalten wenn jemand ihm die vorfahrt nimmt.Mein Anwalt meine dazu: Erzwungene Vorfahrt, da es da kein rechts vor links gibt, war es absichtlich und nicht nach dem §1 der STVO.Also wer nach 5 metern nicht zum stehen kommt, obwohl ein fahrzeug vor ihm ist ... meiner meinung, er wollte die kohle für ein neues auto !Mit seiner rostlaube !
Verfasst: Sa 24. Apr 2010, 09:23
von AutoTroll
Ok, danke. Werd mal gucken wegen der Felgen.@ topic: Mein Gott, was für ein ************. Ich würde ihn anzeigen wegen Betruges oder Nötigung, oder beides. Wenn er Versicherungsbetrug machen will mit provozierten Unfällen, muss er dafür bluten.
Verfasst: Mo 26. Apr 2010, 12:48
von DerDustin
ich möchte dir ja nicht die laune verderben aber nach den bildern zu urteilen, hast du klare schuld, egal ob gestanden oder nicht. wie soll der denn da hochfahren wenn du mitten in seiner spur bist?.
Verfasst: Mo 26. Apr 2010, 14:16
von caspa
er dürfte aber maximal nur so schnell fahren, um in dem bereich den er einsehen kann zum stehen zu kommen.auf ner rampe bedeutet das schrittgeschwindigkeit.wo kommen wir denn dahin, wenn hier jeder parkhaus-rampen mit 50 hochbügelt nur weil er angeblich vorfahrt hat. o_Oja was sagt der anwalt nun konkret dazu? das du im recht bist oder nicht?
Verfasst: Mo 26. Apr 2010, 21:02
von Pascha-88
warum soll ich den schuld haben ? bevor ich nach rechts abbog habe ich nach rechts geschaut um mich zu vergewissern, ob da jemand hoch kommt. Bin extra mit genügend abstand an der Rampe vorbei gefahren um außerdem dann 2 parkplätze neben der Rampe zu parken, wie soll ich den sonst da vorbei kommen, kann ich nicht vielen, oder auf gut glück mit 50 sachen um die kurve fahren und schnell vorbei zu kommen.Bin langsam vorbei gefahren und wenn was zu bremsen. Als ich ihn dann aus dem Augenwinkel gesehen habe bin ich aus reflex auf die Bremse.Der Spezialist ist aber UNGEBREMST auf mich drauf !also wenn ich es schaffe nach 1 meter zum stehen zu kommen, kann er es wohl auch schaffen. Der anwalt meint 1. rechts vor links gibts nicht, es gibt gegenseitige Rücksichtnahme, das heißt immer bremsbereit sein. 2. Wie man auf den Bildern sieht ist der Unfallgegener ohne drauf zu achten aufs parkdeck gefahren und da es keine bremsspuren gibt, ungebremst in mich rein ! Das schließt auf den verstoß der stvo, nach §1 d.h. er hat keine rücksicht genommen !Ja mein anwalt meint ich wäre im recht !
Verfasst: Mo 26. Apr 2010, 22:09
von caspa
naja dann wird es wohl ein fest für die anwälte.ich drück dir die daumen das der klapperkopf richtig blechen muss.
Verfasst: Mo 26. Apr 2010, 22:49
von Pascha-88
Mein armer Coupe Danke.Hoffe die ganze geschichte zieht sich nicht all zu lange, der sommer steht vor der tür !
Verfasst: Di 27. Apr 2010, 10:53
von HoffisRenner
Also grundsätzlich gibt es schon rechts vor links, aber § 1 STVO gilt in Parkhäusern im Besonderen, da hier ja durch diverse Bebauungen die Einsicht immer schlechter ist und jeder Parken möchte. Dazu kommt, dass ein stehendes Fahrzeug (egal ob es in der Lücke steht oder auf der FAhrbahn) nicht gerammt werden darf. Selbst wenn das Fahrzeug dort steht, obwohl es nicht erlaubt ist, kann es nicht gerammt werden, sonst könnte man ja jeden anfahren, der im Halteverbot steht. Wichtig ist die Aussage, dass der Wagen stand und mit SChrittgeschwindigkeit vorher bewegt worden ist, daher der BRemsweg von einem MEter und das die dich gesehen haben und einfach rauf sind. Das ist nämlich Vorsatz und wird richtig teuer.