Coupé Nachfolger?
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QUOTE Die lichttechnischen Einrichtungen (LTE) tragen heute üblicherweise ein ECE-Genehmigungszeichen. Außerdem werden sie entsprechend codiert, so daß der Verwendungszweck klar ist. So stehen auf den Scheinwerfern für Abblendlicht beispielsweise die Buchstaben HC (Halogen City). Wenn nun ein Scheinwerfer defekt ist, kann der Halter diesen gegen ein baugleiches Teil, auch eines anderen Herstellers austauschen. Die Randbedingungen wie Symmetrie, Anbringungshöhe etc. müssen natürlich engehalten werden. Auch wenn der Halter Nebelscheinwerfer oder Tagfahrleuchten nachrüsten will, kann er das tun, ohne daß diese nachträglich in die Papiere eingetragen werden müssen.Aus einem Fundus von ca. 1000 Seiten Vorschriften aus der StVZO, EG und ECE gehen dann für die einzelnen LTE die Vorschriften über Farbe, Anzahl, Leuchtstärke etc. hervor. Das Prüfzeichen signalisiert erst einmal eine Zulässigkeit und der Halter braucht auch keine Papiere dafür mitzuführen.Wenn Sie das irgendwie passend hinbekommen, könnten Sie sogar Schlußleuchteneinheiten von einem anderen Fahrzeugmodell einbauen, wenn die Randbedingungen stimmen. Im Nutzfahrzeugbereich ist das gängige Praxis.Matthias Gerst von TÜV SÜDVielleicht musstest du deine Prüfen lassen weil bei dir der Zusatz DC für Xenon-Abblendlicht fehlt? Kann das sein?
- Martin Coupe
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naja der große Unterscheid ist doch auch, dass heute jede Menge BKs durch die Gegend fahren und es eine komplette EG-Genehmigung oder wie auch immer die Zulassung auf EU Basis für diesen Wagen heißt, gibt.Nach vielen Beschreibungen sind alle Teile die für diesen Wagen nach ECE Normen erstellt wurden damit für diesen eintragungsfrei zu betreiben.Dabei ist auch nicht zu vergessen dass es sich hierbei um ein Facelift handelt und es keiner erneuten Typengenemigung seitens des Herstellers von allen Teilen bedarf.
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QUOTE (Martin Coupe @ 22 Dez 2011, 10:22 ) Falsch...Ein E-Prüfzeichen ist kein Freifahrtschein. Sonst könnten wir uns auch E13 Scheinwerfer reinknallen. Aber dann würden wir alle blenden...Meine Amerikanische Scheinwerfer haben z.B. das runde E1 und mussten deshalb komplett getüvt werden mit LTG etc. Also irgendwie hast du da was beim TÜV falsch verstanden. Bis du sicher das deine Scheinwerfer das runde E1 Zeichen drauf haben? Wenn ja hieße das in jedem Fall das sie in Deutschland geprüft wurden und somit hier auch Eintragungsfrei sind!Und ja, du dürftest auch E13 Scheinwerfer hier fahren, das hieße nämlich das diese, zu den gleichen Standards wie in Deutschland, in Luxemburg geprüft wurden und somit auch hier akzeptiert werden.Wäre ja auch Quatsch wenn z.B. Volvo jetzt hier für Deutschland extra Scheinwerfer mit einer E1 Kennzeichnung bauen lässt nur damit sie hier zulässig wären. Volvo´s werden wahrscheinlich eine E5 Nummer haben die dann für Schweden steht. Da die USA kein Teilnehmerstaat dieser Regelung ist, ist es auch wahrscheinlich das diese keine E Nummern besitzen. Könnte mir höchstens vorstellen das deine die Nummer E51 haben, das stünde nämlich für Republik Korea und auch das wäre hier gültig.
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Ja, wenn das Prüfzeichen drauf ist schon und wenn alle Auflagen in Deutschland erfüllt werden. Einfaches Beispiel LWR. Da diese nicht in allen Ländern verpflichtend ist kann der Scheinwerfer zwar das E-Zeichen haben, aber in Deutschland trotzdem nicht zulässig sein. Da alle Fahrzeuge in DE, ab Bj.91 glaube ich, diese haben müssen.Das heißt nicht das alle Koreanischen Teile auch dieses Prüfzeichen haben, in Korea z.B. müssen sie dieses Zeichen nicht drauf haben. Das ist Quasi nur für den europäischen Markt gedacht.
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