Coupé Nachfolger?

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
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RayLio
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Beitrag von RayLio »

Ich werd mal in Erfahrung bringen ob die schon eins haben. Ich gehe davon aus das es noch nicht der fall ist, aber das ändert sich sicher...
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (RayLio @ 21 Dez 2011, 22:14 ) Ich werd mal in Erfahrung bringen ob die schon eins haben. Ich gehe davon aus das es noch nicht der fall ist, aber das ändert sich sicher... Sie haben wie die Ami Leuchten eins. Das ist aber nicht E1!Trotz E-Kennzeichen kommt man um eine anfertigung des Gutachtens nicht rum...
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RayLio
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Beitrag von RayLio »

QUOTE (Martin Coupe @ 22 Dez 2011, 08:06 ) Sie haben wie die Ami Leuchten eins. Das ist aber nicht E1!Trotz E-Kennzeichen kommt man um eine anfertigung des Gutachtens nicht rum... E1 bedeutet ja nur dass die hier geprüft wurden. es spielt aber keine Rolle wo das gemacht wurde, den damit entsprechen sie den ECE Relegungen.Das heißt die Leuchte selbst ist ok. Eingetragen werden müsste sie trotzdem, den nur damit ist bestätigt dass sie richtig eingebaut wurde.Zudem müssten wir uns eh die NSL eintragen lassen.Das hat jetzt meine Recherche ergeben und das werde ich mal so einen Tüver fragen. Und ganz ehrlich wenn er dann sagt ok mach ich, dann bin ich zufrieden.Mal was anderes:Leuchtet eurer Bremslicht auch erst wenn die Bremsen schon längst gepackt haben?Ich hab im moment ein bisl Angst im Stop and go Verkehr...Glaub ich werde mal schauen ob man den Taster korrigieren kann.
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (RayLio @ 22 Dez 2011, 09:32 ) E1 bedeutet ja nur dass die hier geprüft wurden. es spielt aber keine Rolle wo das gemacht wurde, den damit entsprechen sie den ECE Relegungen.Das heißt die Leuchte selbst ist ok. Eingetragen werden müsste sie trotzdem, den nur damit ist bestätigt dass sie richtig eingebaut wurde. Falsch...Ein E-Prüfzeichen ist kein Freifahrtschein. Sonst könnten wir uns auch E13 Scheinwerfer reinknallen. Aber dann würden wir alle blenden...Es gibt zusätzlich einmal das runde "E1" und das eckige "e1". Das sind auch nochmal Unterschiede... Meine Amerikanische Scheinwerfer haben z.B. das runde E1 und mussten deshalb komplett getüvt werden mit LTG etc. Erst dadurch habe ich sozusagen die Typengenehmigung erhalten (eckiges "e1")...Also kommste um ein Lichttechnisches Gutachten nicht rum. Solange nicht genau der Scheinwerfer in Europäischen Modellen benutzt wird... Vorausgesetzt das Europäische Modell gibt es bis dahin
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RayLio
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Beitrag von RayLio »

hmm fiese Sache...Aber du hast recht: ECE != EG GenehmigungIch versuche mal rauszufinden was da so drauf steht...
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (RayLio @ 22 Dez 2011, 13:36 ) ECE != EG Genehmigung Du solltest weniger Programmieren Sry für Offtopic Ich gucke heute nochmal genau was auf meinen Scheinwerfern steht. Ein E Zeichen haben sie, aber wie gesagt, ich musste das LTG auch machen
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luara
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Beitrag von luara »

QUOTE (Martin Coupe @ 22 Dez 2011, 10:22 )Falsch...Ein E-Prüfzeichen ist kein Freifahrtschein. Sonst könnten wir uns auch E13 Scheinwerfer reinknallen. Aber dann würden wir alle blenden...Es gibt zusätzlich einmal das runde "E1" und das eckige "e1". Das sind auch nochmal Unterschiede... Meine Amerikanische Scheinwerfer haben z.B. das runde E1 und mussten deshalb komplett getüvt werden mit LTG etc. Erst dadurch habe ich sozusagen die Typengenehmigung erhalten (eckiges "e1")...Also kommste um ein Lichttechnisches Gutachten nicht rum. Solange nicht genau der Scheinwerfer in Europäischen Modellen benutzt wird... Vorausgesetzt das Europäische Modell gibt es bis dahin Also so ganz ist das nicht korrekt: QUOTE Großes »E« + Zahl in einem Kreis = ECE ZulassungHierbei handelt es sich um eine fahrzeugspezifische Zulassung der Economic Commission for Europe ECE. Die jeweiligen Artikel dürfen nur in bestimmten Fahrzeugen verbaut werden. Dieses Prüfzeichen wird in der Europäischen Union sowie in Ländern akzeptiert, die nicht zur EU gehören.Kleines »e« + Zahl in einem Viereck = EWG ZulassungBei dieser generellen Zulassung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG dürfen Fahrzeugteile unter Beachtung von Auflagen in jedem Fahrzeug verbaut werden. Dieses Prüfzeichen wird nur in der EU akzeptiert.
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (luara @ 22 Dez 2011, 15:16 ) Also so ganz ist das nicht korrekt: Was ist an meinem geschriebenen denn dann nicht korrekt?Das "E1" war nur ein beispiel Wenn das alles so einfach wäre, hätte ich ja kein LTG machen lassen müssen oder?Da kommste beim import nicht dran vorbei. Ausser es gibt das Modell mit e1 Scheinwerfern in Europa und du verbaust diese...Wenn du dir jetzt die Scheinwerfer vom neuen BK holst haben sie zwra ne ECE oder vllt sogar E Nummer aber sind für Fahrzeuge die es hier nicht gibt...
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luara
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Beitrag von luara »

Wat weiß ich wofür die das bei dir gemacht haben? E1 heißt ja nur das Deutschland für dieses Teil die Genehmigung erteilt hat. Wie du aber in meinem oberen Text lesen kannst werden alle E Kennzeichnungen in der Europäischen Union akzeptiert, egal welche Nummer dahinter steht.
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

Der TÜV prüfer meinte, egal ob da ECE oder E drauf steht. Beim Import muss mind. eine "In-etwa-Wirkung" festgestellt werden...Also wirste mit Ami Scheinwerfern (SAE Norm gibts da ja auch noch) um eine Prüfung nicht rumkommen... Alles andere wäre ja auch humbug...Weil obwohl meine E-Zeichen haben dürftest du sie wohl nicht in nem EU Modell fahren. Wegen Xenon etc.
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