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Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 15:54
von AccentGT
QUOTE (luara @ 3 Feb 2010, 15:47 ) Nö Flo, gelogen ist das nicht. Da steht ja nur das man jedes Fahrzeug damit nachrüsten kann. Nicht das es danach legal wäre. Insofern nicht gelogen. Na gut, aber jeder soll das beim Lesen dieses Textes glauben Deshalb ist es zumindest ganz schön irreführend, da er nirgendwo erwähnt, dass das im Bereich der StVZO nicht zugelassen ist (also das Fahren mit Xenon, seiner ALWR und SRA aber ohne zugelassene Scheinwerfer)...
Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 16:47
von Cherubim
Ist doch immer so in der Werbung: Wenn es einen echten Vorteil für den Kunden hätte, aber nicht explizit angepriesen wird (wie z.B. in dem Fall die Formulierung "können Sie in jedes beliebiges Fahrzeug das "Licht der Zukunft" StVZO konform nachrüsten."), dann kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das nicht ausgeschriebenen Merkmal auch wirklich fehlt Leider ignorieren es aber trotzdem viele Leute und wundern sich dann, da haste leider recht.
Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 17:09
von Stantke
alter, abgesehn davon das ich 210 euro dafür zahlen soll und dann immernoch illegal unterwegs bin... wer wirklich nicht das geld für echte xenonscheinwerfer hat, der rüstet sich doch auch sicher nicht das zeug nach.
Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 18:03
von luara
QUOTE (Stantke @ 3 Feb 2010, 17:16 )wer wirklich nicht das geld für echte xenonscheinwerfer hat, der rüstet sich doch auch sicher nicht das zeug nach.Naja, ich glaube bei vielen ist eher das Problem das es keine "echten" Xenons für ihr Auto gibt. Übrigens, in einer Folge "DIE GEBRAUCHTWAGEN-PROFIS - NEUER GLANZ FÜR ALTE KISTEN" von DMAX bauen sie eines dieser Nachrüstxenons in einen Lexus ein und erzählen dann noch wie das den Wert, die Sicherheit und das Aussehen des Wagens steigern würde.Tja andere Länder, andere Sitten. Und vor allem kein TüV der die maßlos überteuerten Serienprodukte noch mit dämlichen Vorschriften schützt.
Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 18:03
von Manuel
QUOTE (Stantke @ 3 Feb 2010, 17:16 ) alter, abgesehn davon das ich 210 euro dafür zahlen soll und dann immernoch illegal unterwegs bin... wer wirklich nicht das geld für echte xenonscheinwerfer hat, der rüstet sich doch auch sicher nicht das zeug nach. ja, blöd nur das es keine xenon-scheinwerfer gibt fürs qp!! (soweit ich weiß)
Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 19:58
von Tsaphiel
Dafür wurden die Entwicklungs- / Adaptionskosten für Xenon Betrieb von Hyundai auch nicht auf das Auto umgerechnet und der GK war paar € günstiger, als er mit Xenon gewesen wäre. Die ham entschieden "gibts ned fürn GK" und fertig und ham sich da auch sicherlich was bei gedacht. Grad dass es bei keinem Facelift reingerutscht ist macht die Haltung deutlich.
Verfasst: Do 4. Feb 2010, 22:32
von Pascha-88
QUOTE (Stantke @ 25 Dez 2009, 11:01 ) Hi da ich mich nun doch entschlossen hab Xenon nachzurüsten wollt ich mal nachfragen ob sich diese Kits bei ebay lohnen oder ob man lieber bisschen mehr ausgeben sollte.
http://cgi.ebay.de/XENON-KIT-HID-Nachru ... 53de4f8c0b Also, hatte heute eine unangenehme Begegnung mit den netten menschen in grün. Haben mich erst wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten, dann gings los.Das Xenon Kit haben die direkt bemerkt, du darfst sogar Xenon in den Standart Scheinwerfern vom GK FL1 verbauen, fehlt halt nur noch die automatische höhenregulierung und die reinungsanlage.Dann gabs 90 euro strafe und 3 Punkte !!!!!!!!!!!!Also ich würde es mir 3 mal überlegen !
Verfasst: Do 4. Feb 2010, 23:04
von AutoTroll
ich nicht ;9
Verfasst: Fr 5. Feb 2010, 14:52
von luara
QUOTE (Pascha-88 @ 4 Feb 2010, 22:33 ) ...du darfst sogar Xenon in den Standart Scheinwerfern vom GK FL1 verbauen, fehlt halt nur noch die automatische höhenregulierung und die reinungsanlage. Tja. scheint wohl wirklich so zu sein. Habe ich letztens auch im Fernsehen gesehen.Da hat ein TüV Fritze dem jungen Türken auch erklärt das er Xenon fahren dürfte wenn er Reinigungsanlage und ALWR nachrüsten würde. Da war nix mit geprüfte Scheinwerfer.
Verfasst: Fr 5. Feb 2010, 16:33
von I30Racer
QUOTE auch erklärt das er Xenon fahren dürfte wenn er Reinigungsanlage und ALWR nachrüsten würde. Kann sein,muss aber nicht..bei der einen Tüvstelle wirds angenommen und bei ner anderen vielleicht wiederum nicht.Über das Thema (Il)legal könnten wir Seiten füllen und haben wir auch schon.