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Verfasst: Mi 20. Apr 2005, 15:54
von pablo j2
so dann sag ich euch mal was ich hab ja mit ihm darüber geredet zu der sache mit dem lenkrad hatte er gemeint er hätte das nit verbaut hätte sein mechaniker gemacht er weiss von nix und nun was soll man da machen also glauben tu ich das nit der hat noch nitmals die marke von dem lenkrad können sagen das drin war er meinte nur no name lenkrad von ebay ???aus dem werd ich eh nit schla mir isses auch zu blöd mit dem noch irgendwie zu reden bin ihm langgenug hinterher gedaggelt .....is halt einfach schade weil eigentlich iss es ja ne richtig geile kiste bis auf paar kleinigkeiten und eine grosse das mim airbag halt@andy: wie gehst den beim austragen lassen vor wie überzeugst den vom tüv ?
Verfasst: Mi 20. Apr 2005, 17:18
von Andy Y
Wende dich z.B. an Sat Tuning und telefoniere mit denen. Sollte miest kein Problem darstellen.
Verfasst: Do 21. Apr 2005, 06:44
von kidnik
*schuldigungfüreinmisch*Ich brauchte 3 Tage um deine Lürig zu verstehen, echt anstrengent
Verfasst: Do 21. Apr 2005, 14:53
von pablo j2
QUOTE (kidnik @ 21 Apr 2005, 07:44 ) *schuldigungfüreinmisch*Ich brauchte 3 Tage um deine Lürig zu verstehen, echt anstrengent rede gern in rätselndann hasz auch was zu tun
Verfasst: Do 21. Apr 2005, 16:48
von Sandra
Paplo macht´s wie der Prinz- bloß keine unnötigen Satzzeichen oder gar Absätze!
Verfasst: Do 21. Apr 2005, 21:13
von pablo j2
QUOTE (Sandra @ 21 Apr 2005, 17:48 ) Paplo macht´s wie der Prinz- bloß keine unnötigen Satzzeichen oder gar Absätze! genau ein prinz brauch sowas nit der hat das nit nötig will ja auch kein roman schreiben
Verfasst: Do 21. Apr 2005, 21:34
von PRINZ VALIUM
QUOTE (Sandra @ 21 Apr 2005, 17:48 ) Paplo macht´s wie der Prinz- bloß keine unnötigen Satzzeichen oder gar Absätze! BLA ! Du mich auch .....! Außerdem war das ja nur in der Anfangszeit so! Immer so dummes gelaber! So back to topic!
Verfasst: Do 21. Apr 2005, 23:04
von moonchild1967
Also, die rechtliche Situation dürfte hier doch zumindest strittig sein. Es ist zwar richtig, dass der Verkäufer als Privatmann keine Gewährleistung zu übernehmen braucht, jedoch haftet er sowohl bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ich gebe Pablo recht, wenn er sagt, dass er als Laie von der Funktionstüchtigkeit des Airbags ausgehen musste. So einen Sicherheitsmangel hätte ihm der Verkäufer in jedem Fall mitteilen müssen, da nützt ihm auch der Hinweis nix, dass irgendein Sportlenkrad in die Papiere eingetragen ist und es der Käufer ja dann hätte selbst wissen können/müssen. Die Unterlassung dürfte mindestens grob fahrlässig erfolgt sein, wenn nicht sogar (davon gehe ich aus, könnte aber schwer sein, den Nachweis zu führen) vorsätzlich. Also ich würde in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit der Wandlung, Minderung oder Schadenserastz beauftragen... die Chancen für ne erfolgreiche Klage (wenns denn soweit überhaupt kommt) stehen gut.
Verfasst: Fr 22. Apr 2005, 06:57
von DJ-Senser
QUOTE (PRINZ VALIUM @ 21 Apr 2005, 22:34 ) Immer so dummes gelaber! @Prinz Überlege bitte mal die Auswahl deiner Smilie´s - wenn dir der Sinn derer nicht bekannt ist, klär ich dich gern auf - PER PN! @All Beim Thema bleiben...
Verfasst: Fr 22. Apr 2005, 22:36
von pablo j2
QUOTE (moonchild1967 @ 22 Apr 2005, 00:04 ) Also, die rechtliche Situation dürfte hier doch zumindest strittig sein. Es ist zwar richtig, dass der Verkäufer als Privatmann keine Gewährleistung zu übernehmen braucht, jedoch haftet er sowohl bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ich gebe Pablo recht, wenn er sagt, dass er als Laie von der Funktionstüchtigkeit des Airbags ausgehen musste. So einen Sicherheitsmangel hätte ihm der Verkäufer in jedem Fall mitteilen müssen, da nützt ihm auch der Hinweis nix, dass irgendein Sportlenkrad in die Papiere eingetragen ist und es der Käufer ja dann hätte selbst wissen können/müssen. Die Unterlassung dürfte mindestens grob fahrlässig erfolgt sein, wenn nicht sogar (davon gehe ich aus, könnte aber schwer sein, den Nachweis zu führen) vorsätzlich. Also ich würde in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit der Wandlung, Minderung oder Schadenserastz beauftragen... die Chancen für ne erfolgreiche Klage (wenns denn soweit überhaupt kommt) stehen gut. ja die chance denk ich denn eventuelen prozess für mich zu entscheiden iss gross aber es is ja noch en gewisser prozentsatz gegen mich da das is in jedem verfahren so und ob sich das rentiert weiss ich nit da hät ich glaub ich früher müssen was machen aber dasw mit dem lenkrad ist erst relativ spät von mir bemerkt worden hehe hätte da ne idde ihr könnt ja meine kronzeugen sein (war nur en scherz )