Klarglasrückleuchten Coupé GK
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QUOTE (CoupeGK @ 25 Aug 2004, 19:41 ) Auch wenn die Ami leuchten nicht eingetragen werden wo liegt das Problem? Wenn der TÜV termin ist alten dingern rein und gut und die Pol..... hat eh keine ahnung was im schein steht oder ob die dinger Serie sind zur Not kann man was von Sondermodell erzählen
Und wenns kracht und sie einem doch auf die Schliche kommen???!!! So blöde sind die B***** oder TÜVer auch nicht mehr. Ich hab in meinem Bekanntenkreis einen, dem ist genau das passiert. Punkte und Teilschuld, dazu hat ihn die Versicherung noch in Regress genommen und den Vertrag gekündigt... Ich weiss nicht, ob es das wert ist

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Genau so sehen ich das auch. Es lohnt nicht. Die Versicherung könnte einen KOMPLETT auf dem Schaden sitzen lassen und das kann bei Personenschaden (Heilkosten, Schmerzensgeld, lebenslange Renten) eine Menge Kohle sein. Und die Grünen Straßenräuber brauchen ja nur mal eben gucken ob auf den Lampengläsern eben diese E-Nummer drauf ist. Die ist auch bei Sondermodellen drauf. Und bei offensichtlich vollgetuneten Fahrzeugen liegt auch der Verdacht sehr nahe, daß daran mal was nicht legal ist.
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QUOTE (gammelleiche @ 26 Aug 2004, 13:57 ) Hey, die für mein RD haben angeblich ein SAE-Zeichen. Heißt das, daß ich die eintragungsfrei verbauen darf? Doch bestimmt nicht, oder??? SAE ist soweit ich weis ne Ami-Version der DIN-Norm. Wenn der TÜV / die StVZO ne E-Nummer vorschreibt, dann ist das kein Ersatz.