Verfasst: So 13. Jan 2013, 17:54
QUOTE Das mit dem maximal grenzwerten kann nicht sein.Die Sache möchte ich gern nochmal aufgreifen, weil dein Auszug aus §49 StVZO nix eindeutiges aussagt. Die Maximallautstärken sind in Richtlinien festgelegt und abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs.Für die meisten gilt die Richtlinie (Richtlinie 92/97/EWG) oder jünger und die besagt 74dB(A) für PKW. Dieser Wert wird bei einer Vorbeifahrt gemessen, die genaue Messmethode/Messbedingung kann man beim zuständigen TÜV oder Dekra erfahren. Sofern ist es völlig absurd Messwerte von einem stehenden Auto im Begrenzer als Referenzwerte zu sehen. Wobei bei Krafträdern durch die Polizei unter Berücksichtigung gewisser Vorschriften eine Geräuschmessung im Stand durchführen darf, aber das gehört jetzt erstmal nicht hierher.Im übrigen wird der ein oder andere festgestellt haben, dass der Geni 75dB im Schein stehen hat. Das liegt daran, dass das Maximalgeräusch auch Leistungsbedingt ist. Wer ganz genau nachlesen möchte kann das hier tun!Robi hatte den Link eingangs schon mal verlinkt