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Verfasst: Fr 1. Jan 2010, 13:51
von bauerpower
das weiss ich jetzt beim nächsten mal auch

Verfasst: Fr 1. Jan 2010, 16:27
von edefix
QUOTE naja klar hab ich mich informiert: der Händler hat mir gesagt, dass die gleichen Garantieleistungen wie bei normalen Deutschen Autos bestehen.........Das ist ja gerade das Problem bei vielen Reimporteuren. Sie versichern dir, dass du die gleichen Ansprüche hast, verschweigen aber die unterschiedlichen Garantiebedingungen je nach Erstauslieferungsland. Dazu die Zusage, dass sie im Grantiefall "helfen" und man wiegt sich in Sicherheit. Nur die Vorteile stellen die Reimporteure heraus, die Nachteile jedoch nie - schliesslich wollen sie verkaufen.Solange alles gut läuft, kann man sich über sein Schnäppchen freuen und über die "Dummen" herziehen, die beim deutschen Händler kaufen. Wehe jedoch, wenn es Probleme gibt.Deine einzige Möglichkeit ist wirklich, einige € für eine Übersetzung der Garantiebedingungen aus deinem Serviceheft auszugeben. Vielleicht hat dein Reimporteur sogar recht und die Garantiebedingungen sind gleich oder sogar besser den deutschen. Dann heisst es "nur" noch, diese Bedingungen auch gegenüber den Werkstätten durchzusetzen. Anders als bei der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung, in der dir im gesamten EU-Bereich Service zusteht, sind die deutschen Händler für alle weiterführenden freiwilligen Garantieleistungen (3. Jahr, PowerTrainGarantie, Mobilitätsgarantie) nicht in der Verpflichtung, dir diese zu gewähren. Sie können es lediglich freiwillig übernehmen. Wenn es hart auf hart kommt, musst du dir die Leistungen über HMDK einfordern und gegebenenfalls in DK realisieren lassen.edefix

Verfasst: Sa 2. Jan 2010, 17:38
von Jack.Vincennes
Hallo,habe ein Import aus Italien.Habe mich auch schon intensiv mit der Mobiltätsgarantie beschäftigt und auch schon an Hyundai geschrieben gehabt deshalb.Also es gilt laut Hyundai folgendes:Jeder Importeur von Hyundai Fahrzeugen kann dir eigene Garantieleistungen bieten.Z.B. bietet die Hyundai Deutschland GmbH auf die von ihr importierten Fahrzeuge die Mobilitätsgarantie an. Mein Auto wurde aber nicht von Hyundai Deutschland importiert. (Fahre einen Accent, der ja eh in Deutschland nicht angeboten wird.)Somit habe ich kein Anspruch auf die Mobilitätsgarantie und müsste im Zweifel das mit dem Importeur meines Fahrzeugs klären.Hoffe, dass ich helfen konnte!

Verfasst: Sa 2. Jan 2010, 17:55
von I30Racer
QUOTE (Fahre einen Accent, der ja eh in Deutschland nicht angeboten wird.)Achso?Dass ist mir aber neu..seit wann denn?

Verfasst: Sa 2. Jan 2010, 19:32
von unzaga
er meinte wohl "nicht mehr " angeboten wird!

Verfasst: So 3. Jan 2010, 05:46
von I30Racer
Ja,das koennte schon eher hinhauen..

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 09:54
von Jack.Vincennes
Sorry, aber habe da wohl 2 Sachen miteinander vermischt!Ich meinte den Euro-Service, der beim Kauf mit ausgegeben wird. Daraufhin hat man mit einem nicht von Hyundai Deutschland importierten Fahrzeug keinen Anspruch. QUOTE 15 Jahre Langzeit-MobilitätsgarantieDie Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie geben wir Ihnen kostenlos mit auf den Weg, wenn Sie die vorgeschriebene Wartung laut Garantie- und Serviceheft nach Herstellervorgabe bei einem autorisierten Hyundai Service-Partner durchführen lassen. Je nach Wartungsintervall laut Garantie- und Serviceheft bietet die Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie Schutz für maximal 20.000 km oder 12 Monate, je nachdem was zuerst eintritt, und das Beste daran - Sie können die Vorteile der Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie mit jeder weiteren Wartung, die der autorisierte Hyundai Service-Partner durchführt, bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren oder einer Fahrleistung von 200.000 km, nutzen. Egal, welches Fabrikat Sie fahren. Natürlich habt ihr Recht und ich kann auch mit meinem Fahrzeug die Mobiliätsgarantie in Anspruch nehmen.Einzige Probleme: Erstmal einen Hyundai-Händler finden, der dir die auch anbietet. Ist nämlich kein Muss sonern ein Kann. Zudem bedeutet das, dass du alle Wartungen und Inspektionen etc. bei Hyundai durchführen lassen musst, damit sich die Mobilitätsgarantie jeweils um 12 Monate bzw. 20.000km verlängert und du sie auch einfordern kannst.Also entweder lässt du alle Wartungen usw. vom teuren Hyundai-Händler durchführen und bekommst dafür eine Mobilitätsgarantie, die du vllt. nie benötigst und wenn doch, dann weißt du nicht mal die Nummer wo du anrufen kannst und schon gar nicht ob auch wirklich genau in deinem Fall die Garantie greift oder du doch einen Fehler gemacht hast und eine Wartung vergessen o.ä.Oder du lässt deine Wartungen kostengünstig bei ATU oder PitStop oder was weiß ich durchführen und bezahlst von dem gesparten Geld den ADAC, bei dem du wenigstens ganz genau weißt, welche Leistungen drin sind und wo er dich abholt und auch wie seine Nummer ist. Und es können sogar eine ganze Familie mit einem Vertrag abgedeckt werden. Oder du sparst dein Geld ganz und bezahlst die Reparatur vom gesparten Geld selbst.PS Wenn es also nur um die Nummer gehen sollte, dann würde ich mal bei dem Hyundai-Händler nachfragen, der dir die Mobilitätsgarantie angeboten hat. Wenn er das anbietet, müsste er dir ja wohl auch sagen können wo du dich im Falle des Falles hinwenden kannst.

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 19:28
von edefix
QUOTE und bezahlst von dem gesparten Geld den ADACDie ADAC-Kosten kannst du dir sparen.Nimm bei deiner Autoversicherung einfach einen Schutzbrief dazu (kostet bei der HUK z.B. 6 €). Da sind ziemlich die gleichen Leistungen dabei wie beim ADAC (derzeit 79,50 € für weltweiten Schutz).edefix

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 22:03
von sherpa
Kommt auch immer auf den Händler drauf an. Ich hab bei meiner letzten Durchsicht auch die Langzeit Mobilitätsgarantie bekommen obwohl der Vorbesitzer mit dem Wagen 2 Inspektionen bei einer freien Werkstatt hat durchführen lassen. Es müssen scheinbar nicht alle Inspektionen beim Vertragshändler durchgeführt werden, da ist ein bisschen Spielraum für Kulanz.Andeers gesagt ist es kein Problem den Wagen vorher woanders warten zu lassen und erst wenn er ins "Alter" kommt wieder beim Freundlichen klingeln um die Garantie einzusacken.

Verfasst: Mi 6. Jan 2010, 13:45
von I30Racer
QUOTE Andeers gesagt ist es kein Problem den Wagen vorher woanders warten zu lassen und erst wenn er ins "Alter" kommt wieder beim Freundlichen klingeln um die Garantie einzusacken.Das muss aber nicht in jedem (Bundes)Land der Fall sein und koennte deshalb auch mal gerne in die Hose gehen...