Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 14:32
Ist ja nun leicht OT ... aber meines Wissens nach muss schon ein Zusammenhang zw. Unfallursache und dem unzulässigen Teil (in dem Fall Rückleuchte) herstellbar sein. D.h., wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, kann Dir die Versicherung eigentlich keinen Strick draus drehen, weil die Rückleuchten kein E-Zeichen haben.Es wird aber ein Problem, wenn der Aufgefahrene (evtl. nachdem ein Gutachter die Unzulässigkeit festgestellt hat) angibt, er habe das Bremslicht kaum sehen können. Auch wenn es nicht so war bzw. die Leuchtkraft identisch mit Serienleuchten ist ... in dem Fall ist der Unfall auf die Leuchte zurückzuführen, und die Versicherung wird nicht (vollständig) zahlen.Das Risiko besteht halt.