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Verfasst: Do 19. Okt 2006, 15:09
von maxi122
"legal" ist ein dehnbarer begriff ^^

Verfasst: Do 19. Okt 2006, 21:52
von Elitefighter
du scheinst dich ja wohl sehr gut auszukennen wa?!aber lass dich mal belehren...deine aussage stimmt nicht!Legal ist legal und zwar nach § !!Nur hat Bayern zum beispiel haben wir andere auflagen wie TüV Thüringen oder Tüv Pfalz....

Verfasst: Do 19. Okt 2006, 23:44
von maxi122
wie flow so gerne sagtes liegt im ermessen des prüfers was legal ist und was nicht

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 00:09
von Elitefighter
QUOTE (maxi122 @ 20 Okt 2006, 00:44 ) wie flow so gerne sagtes liegt im ermessen des prüfers was legal ist und was nicht was hat Flow mit mir zutun? hier im Forum sagen soviele was...ich glaub das sich der in der hinsicht genauso wenig auskennt wie du....wir hier in Bayern können z.b. keine Spoiler mehr mit alufüßen eintragen die höher sind wie 10 cm...allerdings im Raum auserhalb ist das erlaubt!....Die sogenannten Tüv vorgaben werden acuh nicht von den Prüfern Sonder von den Obenstehenden TÜV chefes (sogennant VdTüV=Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.V.) ausgegeben!das sogenannte ermessen des Prüfers ist z.b. Teile einzutragen ohne gutachten wie z.b. Spoiler, bodykits.... das ist im ermessen des Prüfers.. den wenn der Prüfer lust und zeit hat sich an seinen rechner vom Tüv zusetzen wo er sämtliche gutachten und prüfberichte einsehen kann...hat aber ein Prüfer keine lust auf die schreibarbeit so wirst du immer hören... bla bla bla geht net splitter gutachten etc bla bla... (das auch übrigends da dran liegt das zusätzliche gutachten für den Prüfer mehr geld in die eigene tasche fliessen lassen)Sowas macht meiner net er arbeitet auf "kunden-bindungs-basis" das heißt in etwa.. ich mach was möglich ist und hab meinen "Stammkunden Kreis" der sich immer erweitert

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 07:41
von Elantra
@ Maxi: Also zu den TÜVern hier bei uns im Kreis kann ich nur sagen, dass die wirklich ziehmlich wenig Ahnung haben. Ich war beim TÜV in Rastatt und hab gefragt, ob sie mir bein nem VW Lupo nen offenen Luftfilter eintragen. Die erste Gegenfrage was kam war: Ein was wollen Sie eintragen lassen? Da war bei mir schon alles klar, wenn die schon nen offenen Luftfilter nicht kennen.....Dann vor Kurzem ging ein Bekannter zu mir zu dem TÜV und wollte auch einen offenen Luftfilter eintragen lassen. Da bei dem Filter aber nur ein Materialgutachten bei ist und auf dem Wisch was steht von wegen Geräuschpegelmessung, haben die gleich mal angefangen, dass diese Messung allein schon ca 300€ kostet, schon recht unverschämt, da die nur so ein Gerät ran halten und man im Stand kurze Zeit aufs Gas drücken muss.Und als ich damals meinen Eigenbau-Auspuff (was man hier ja auch nicht eingetragen bekommt, warum auch immer) beim Elite seinem TÜV hab eintragen lassen, war die Geräuschpegelmessung bei den normalen TÜV gebühren mit drin.Es ist ja nicht so, dass im Elite sein TÜV alles einfach wahllos einträgt, er hält sich an die Vorschriften. Wenn man jetzt da hin kommt und hat z.B. einen Spoiler komplett aus Alu, dann trägt er das auch nicht ein.Grad das Thema mit dem Spoiler mit Alufüßen: Ich war da mit meinem Spoiler, die Füße waren 20cm hoch, da hat er auch gesagt, dass er das so nicht eintragen kann, dass ich kürzere Füße dran machen muss.

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 09:50
von der_M-A-J
legal oder illegal...eingetragen ist eingetragen!nach der abnahme (§21/19) schnell zulassungsstelle und rein damit in die papiere...dann kann nix mehr schief gehen...es sei denn ihr lasst es mit der zulassungsstelle schleifen, dann kann die polizei es anzweifeln...

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 12:38
von Andy Y
QUOTE (der_M-A-J @ 20 Okt 2006, 10:50 ) legal oder illegal...eingetragen ist eingetragen!nach der abnahme (§21/19) schnell zulassungsstelle und rein damit in die papiere...dann kann nix mehr schief gehen...es sei denn ihr lasst es mit der zulassungsstelle schleifen, dann kann die polizei es anzweifeln... Falsch, eingetragen ist noch lange nicht eingetragen. Die Polizei hat das recht, bei fragwürdigen Eintragungen dich zum Tüv zu schicken. Auch trotz Eintragung KANN dein Wagen stillgelegt werden. Alles schon erlebt Zwar nicht bei meinem, aber bei anderen Wagen.

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 12:41
von flow
QUOTE Falsch, eingetragen ist noch lange nicht eingetragen. Die Polizei hat das recht, bei fragwürdigen Eintragungen dich zum Tüv zu schickenallerdings kann man sich seinen tüv deutschlandweit aussuchen

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 14:57
von maxi122
elite ich zweifel nix an und ich sag nicht das ich ahnung habe.wenn ich aber zu meinem tuv gehe und der sagt nein er trägt das nicht ein, ist sense.also schreib ich hier rein mein tuv trägt es NICHT ein, aus welchem grund auch immer

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 15:15
von Elitefighter
jo aberr hier wird immer verkörpert das wir illegale sachen eintragen lassen würden und alle sowieso scheisse ist was wir machen in sachen TÜV...bei dir @ maxi sind wir wieder bei dem Punkt das du keine Fähigen oder eben das du faule Prüfer hast..@ andy:Eingetragen IST eingetragen.... "ein beamter im mittleren dienst hat die zertifikate eines diplomining. (TÜV) nicht in frage zu stellen"Sollte so ein "Pommes Träger" meine eintragungen anzweifen darf er das gerne tun.Er darf:Mir mein auto still legenMeine Gutachten anzweifelnEr darf nicht:Mich zu nem Tüv Schleppen-SchickenIch darf:Mir meinen Tüv in Deutschland FREI wählen!!zum thema stilllegen:Sollte heute dir (andy) oder ebnen mir ein Polizist das Auto still legen bin ich sofort auf werbefahrt oder eben auf Kundenwunsch (kundenfahrt) unterwegs.Sollten dann an meinem wagen alles eingetragen sein so das der mann in grün nichts findet.. wird das schweine teuer und er wird NIE wieder eine einzige streife fahren...nur das wissen eben die meisten polizisten nicht. die meisten jungs in grün sind halt so ich hab uniform ich hab pommes auf der schulter DU darfst das nicht machen!...die rechte oder eben die gesetze kennen einige nicht all zu gut. Wenn aber jetzt wieder wer kommt der meint also hier mir haben sie letztens das auto still gelegt weil mein gewinde zutief war... dann sag ich.. selber schuld der tüv trägt dir dei geweinde ein aber das heisst nicht das du das gewinde runter schrauben darfst bis auf den boden.. sodern nur bis zu der vermessung die der Tüv abgenommen hat (das die Räder eben nicht im kasten schleifen).glaub das wars