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Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 12:56
von christianruby
hey!habe gerade beim kva angerufen!und die sagten mir, das ich die auskunft über den vorbesitzer nur über nen anwalt bekomme!sie haben mir aber am telefon (nachdem ich ihnen die problematik geschildert habe, und sie in die unterlagen geguckt haben) geraten zu der tüv prüfstelle zu fahren, wo der wagen tüv bekommen hat. Da sollte ich mich mal erkundigen, ob der tüv bericht, etc stimmt.Was ist wenn die zum beispiel feststellen das meine stoßdämpfer hin sind?ich habe das auto erst seit dem 07.07.04 und ca 4000 km runter!reicht das um stoßdämpfer kaputt zu bekommen? oder müssen sie schon vorher defekt gewesen sein?gruß christian

Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 13:08
von christianruby
Was mich auch wundert, der wagen war länger als 1 1/2 jahre stillgelegt, und musste daher nen vollgutachten bekommen!und den einzigen schein den ich bekommen habe, ist eine din a4 seite vom tüv,wo nur nen paar bremswerte stehen:+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Sehr geehrter Herr ****!An ihrem Fahrzeug wurden zum Zeitpunkt der Untersuchung keine erkennbaren Mängel festgestellt.Betriebsbremse: Standard-Methode, Werte in daN bzw. Bar feststellbremseAchse....Links....Rechts ................................................................Links...rechts1............240.......220 .................................................................120.....1202............110.......110 Information - berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug Unterschrift/StempelPrüfungsentgelt in Euro 50,99 inkl. MwSt. (16,00%)Anlage: Gutachten gem. §21 StVZO+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++aber die anlage zum beispiel habe ich nie erhalten!ist an dem schrieb irgendetwas ungewöhnlich?was mich auch noch wundert, ist das auf diesem schrieb der km stand 72787 ist und auf dem au bericht (am selben Tag) der km Stand mit 72780 erfasst ist!das ist aber ein und das selbe gelände!also ist direkt nebeneinander!wäre super wenn ihr mir helfen könntet!gruß christianDie punkte sind natürlich nicht drauf, die hab ich nur als abstandshalter gemacht!

Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 14:11
von P-A-L-A-D-I-N
Ich hatte auch Ärger beim Gebrauchtwagenkauf. Zum Glück war der Typ aber bei der Tacho-Manipulation zu blöde den Ölzettel im Motorraum zu entfernen! Würde Dir empfehlen da auch mal zu schauen, ansonsten kann ich mich dem Gesagten nur anschließen: ANWALT!!! Mach das, bei der Rechtslage wirst Du gewinnen und Dein Geld (+Anwaltskosten) wiederbekommen! Zeig dem Arsch, daß Du Dich nicht so übel hinters Licht führen läßt und mach mal ordentlich Dampf!!Wenn Du willst, dann können wir den auch gerne mal zusammen in die Pfanne hauen (erst mal verbal) - bin z.Z. in Berlin Spandau und ich weiß ja von meinem letzten Autokauf Bescheid wie man diese Kerle an den ***** kriegt!

Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 14:59
von Skyblue
Bei meinem Unglückspeugeot hatte ich auch nur so nen komischen Prüfbericht. alos ich dann mal genauer draufgeschaut hab, musste ich feststellen, daß es sich um den Bericht der Nachprüfung handelte, bei der ja der verkäufer alle vorher bestehden Mängel pfuschmäßig abgestellt hat, sodaß die karre grade den Stempeö bekam.Das mit dem Bericht über die Nachprüfung/Wiedervorführung steht irgendwo recht versteckt. würde mal vermuten daß das bei dir genau so ist.Das mit den 7 Km kann genau daher kommen: 1. veruch: AU ok, HU durchgefallen - kurz in die Werkstatt, bnisschen rumgepfuscht, wieder zum TÜV, vorgeführt und Plakette erhalten...Ich kann auch nur sagen: such dir nen Anwalt, das klingt verdammt nach nem extrem zwielichtigen Verkäufer!

Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 17:16
von christianruby
@P-A-L-A-D-I-N : das wäre genial, denn ich habe ja nu mal keine ahnung von dem ganzen trallala!habe gerade nen stoßdämpfer test bei atu machen lassen!alle 4 stoßdämpfer sind so kaputt, das der typ zu mir meinte, das ich das fahrzeug lieber nicht mehr fahren sollte! er meinte das er nicht mehr mit fahren würde!außerdem hat er festgestellt, das der motor getriebe und / oder motoröl verliert!und das nicht zu wenig!*hüüüllfffeee* *ratlos*

Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 21:40
von christianruby
hey!habe gerade nochmal in den kaufvertrag geguckt!es steht: Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges/anhängers ohne garantie.aber in nem anderen absatz steht :Hyundai Pony PKW bj 1.12.1992identnr....... kmstand ca 73000tüv neu und inspektion + ölwechsel + bremsflüssigkeitswechselAU neualso im ganzen vertrag, und auch nicht im klein gedruckten (auf der rückseite) steht nix von Bastler fahrzeug oder Fahrzeug zur verwertung!Also ist doch nach neuem gesetz der spruch "ohne garantie"völlig wertlos, oder?Hatte irgendwie so etwas mal in ner reportage gelesen! bei atu haben sie festgestellt, das die simmerringe und alle stoßdämpfer defekt sind!morgen lasse ich auch noch nen bremsentest machen!und nen tüv bericht habe ich übrigens auch nicht!den werd ich mir mal ganz freundlich vom händler holen, bevor ich die ganzen mängel auftische!sehe ich das mit dem "ohne garantie" richtig?

Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 21:50
von christianruby
übrigens steht unter dem punkt sachmängel auf der rückseite folgendes:1. ansprüche des käufers wegen sachmängeln verjähren in einem jahr ab lieferung des kaufgegenstandes an den kunden.hiervon abweichend erfolgt der verkauf von nutzfahrzeugen unter ausschluß jeglicher sachmängelhaftung, wenn der käufer eine juristische person des öffentlichen rechts, ein öffentlich-rechtliches sondervermögen oder ein unternehmer ist, der bei abschluß des vertrages in ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen tatigkeit habdelt.bei arglistigem verschweigen von mängeln oder übernahme einer garantie für die beschaffenheit bleiben weitergehende ansprüche unberührt.2. für die abwicklung der mängelbeseitigung gilt folgendes:a) ansprüche auf mängelbeseitigung hat der käufer beim verkäufer geltend zu machen. bei mündlichen anzeigen von ansprüchen ist dem käufer eine schriftliche bestätigung über den eingang der anzeige auszuhändigen. wird der kaufgegenstand wegen eines sachmangels betriebsunfähig, kann sich der käufer mit zustimmung des verkäufers an dem ort des betriebsunfähigen kaufgegenstandes nächstgelegenen ienstbereiten kfz-meisterbetrieb wenden, wenn sich der ort des betriebsunfähigen kaufgegenstandes mehr als 50 km vom verkäufer entfernt befindet.c)Ersetzte teile werden eigentum des verkäufersd) für die zur mängelbeseitigung eingebauten teile kann der käufer bis zum ablauf der verjährungsfrist des kaufgegenstandes sachmängelansprüche aufgrund des kaufvertrages geltend machen.

Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 21:51
von Automatik S-Coupe
unmöglich mit den kilometern ist das auf allefälle nicht mein S-Coupe bj 93 hat erst 59000 runter. Villeicht findest du ja einen aufkleber von zahnriemenwechsel oder etwas ähnlichesein 2 seitiges gutachten bekommst du erst wenn der wagen 2 jahre stillgelegt wurde das steht aber auch nichts weiter anderes drinn außer das es eben mehr kostest. bei meinem auto waren nach dem vollgutachten immer noch reperaturen für 1300 DM obwohl TÜV drauf war und das Flexrohr am Auspuff volkommen durchlöchert war usw.. hat aber alles mein Händler bezahlt

Verfasst: Di 7. Sep 2004, 06:25
von Sandra
Ich würd an Deiner Stelle gar nicht lang rummachen. Nimm Dir ´nen Anwalt (und zwar bald, sonst heißt es noch, wieso kommen Sie jetzt erst damit..) und zeig den Typ wegen Betrug an.Und womöglich auch wegen Urkundenfälschung, wenn der in dem Zustand Tüv hat, ist das ja auch nicht mit rechten Dingen zugegangen!Ich meine auch mal gehört zu haben, daß ein Händler (also ein nicht-privater, sondern als Geschäftsmann)die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht einzuhalten hat, selbst wenn er Dir hundertmal "Bastlerfahrzeug ohne Garantie" auf den Vertrag schreibt!Das hat jedenfalls mein Anwalt gesagt, mein erstes Sqp war ja auch so eine Schleuder. Nur hat sich in meinem Fall der Händler dünne gemacht und wurde nie wieder gesehen..Also fackel nicht lang, nimm die Autopapiere, alle Unterlagen, die Du zu dem Wagen hast, und geh zu ´nem gewieften Anwalt! Du hast ja sicher Rechtschutz!Viel Glück!

Verfasst: Di 7. Sep 2004, 06:41
von DJ-Senser
Jepp, du solltest dich schnellst möglich um ne Anwalt bemühen. Wenn du nicht so das Einkommen hast, beantrage Prozesskostenbeihilfe... Das leidige Thema klagen, habe ich in den letzten 3-4 Wochen mit meinem Fräuchen zusammen durchgekaut...