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Verfasst: Sa 7. Aug 2004, 14:35
von flow
ahhhh!da hab ich mein auto nun wieder, schön tief und mit domstrebchen drin,aber die sitze kann ich vorerst vergessen.die originalen anschraubpunkte sind gut 3.5cm weiter auseinander und der airbagstecker passt auch überhaupt nicht.werd mich mal demnächst noch mal zum händler machen und fragen ob der das umbaun kann.
Verfasst: So 8. Aug 2004, 15:58
von -= cas =-
@moonchild:ein sportlenkrad ist auch nur einfach festzuschrauben..und dennoch muß der tüv raufschauen..und grade bei sitzen muß das kontrolliert werden..auch wenns nicht auffällt..kontrolle ist pflicht..und nicht-klapp-bare vollschalen-sitze sind nicht eintragungspflichtig sondern VERBOTEN..
Verfasst: So 8. Aug 2004, 16:15
von moonchild1967
QUOTE (-= cas =- @ 8 Aug 2004, 16:58 ) und nicht-klapp-bare vollschalen-sitze sind nicht eintragungspflichtig sondern VERBOTEN.. Was für ein Mumpitz!!!! So einen Mist hab ich ja noch nie gehört! Sorry, aber da muss ich glatt mal direkt werden! Vollschalensitze sind eintragungspflichtig UND es werden die hinteren Plätze gestrichen, genau wie bei einem Käfig! Und nicht verboten! Tssss
Verfasst: So 8. Aug 2004, 16:41
von -= cas =-
na wenn du meinst..ich fang demnächst nur noch an paragraphen zu zitieren..
Verfasst: So 8. Aug 2004, 16:44
von sebi
die sind aber sowas von verboten,da kannst uns schon mal glauben
Verfasst: Mo 9. Aug 2004, 17:20
von moonchild1967
Mein Gott Freunde, das ist mein Rechtsgebiet, u.a.... was ihr hier für einen Senf verzapft... Fahrt doch mal zum TÜV, dann werdet ihr es selbst hören! Es werden die hinteren Sitzplätze gestrichen, sonst passiert nix! Hat im übrigen selbst schon einen Manta 200 mit festen Vollschalen! Also was soll das??!!! Und da waren auch nur die hinteren Plätze gestrichen!
Verfasst: Mi 11. Aug 2004, 04:16
von begbie
hallo! ich war erst beim tüv und der hat mir das gleiche mal wieder zum 100ten mal erzählt nix mit tüv eintragung VOLLSCHALEN OHNE LEHNENVERSTELLUNG SIND VERBOTEN !soll heißen mit 15° Lehnenverstellung kein Problem und den Quatsch das die Rückbank rausmuss,kannste auch löschen,die meisten machen die freiwillig raus und das wars (musste ja auch austragen lassen)was hastn du für ein rechtsgebiet ?(hoffentlich biste kein Anwalt )ps. rückbank vorrausgesetzt es ist wie hier ein 5 türer,bei 3 türer stimmts was du sagst..
Verfasst: Mi 11. Aug 2004, 12:09
von flow
sooo, hab mir noch mal meine gk sitze angeschaut, die konsole kann ich abschrauben,mal sehen wie die serien konsolen festgemacht sind.wenn das klappen sollte,dann hab ich nur noch das airbag problem
Verfasst: Mi 11. Aug 2004, 16:23
von moonchild1967
QUOTE (begbie @ 11 Aug 2004, 05:16 ) hallo! ich war erst beim tüv und der hat mir das gleiche mal wieder zum 100ten mal erzählt nix mit tüv eintragung VOLLSCHALEN OHNE LEHNENVERSTELLUNG SIND VERBOTEN !soll heißen mit 15° Lehnenverstellung kein Problem und den Quatsch das die Rückbank rausmuss,kannste auch löschen,die meisten machen die freiwillig raus und das wars (musste ja auch austragen lassen)was hastn du für ein rechtsgebiet ?(hoffentlich biste kein Anwalt )ps. rückbank vorrausgesetzt es ist wie hier ein 5 türer,bei 3 türer stimmts was du sagst.. Wenn manche Leute lesen könnten, könnten sie hinterher auch qualifiziert mitreden!!! Es ging bislang überhaupt nicht um Lehnenverstellung, sondern lediglich um klappbar oder nicht!!! Les mal nach, du wirst feststellen, dass ich recht habe! Und dass es Vollschalen mit Lehnenverstellung gibt und die Eintragungsvoraussetzung ist, ist mir durchaus bekannt, ich habe auf jeden Fall nichts anderes behauptet! Und von Rückbank herausnehmen habe ich auch mit keinem Wort gesprochen... Ich kenne den bayreuther TÜV übrigens recht gut, habe ja schließlich mal 3 Jahre in Bayreuth und 3,5 Jahre in Pegnitz gewohnt... Da guckst du
Verfasst: Mi 11. Aug 2004, 21:13
von begbie
is ja gut,aber was meinste dann mit "da werden die hinteren sitzbänke gestrichen"?