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Verfasst: So 1. Apr 2012, 19:06
von HarryEiche
QUOTE (Datendieb @ 1 Apr 2012, 19:24 ) Mit einem Gutachten verbleibt mir die Wahl zwischen Auszahlung oder Reparatur. Geenauuu Wenn ich was habe,fahre ich zum DEKRA-Gutachter meines Vertrauens und die Sache hat sich.
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 10:14
von Berlin-SQP
Ohhh weh ich hab heute von meinem Chef freibekommen um die sache zu klären (lieber Chef )1 Pit Stop da war der Werkstattleiter aber etwas überfordert, den Azubis zu erklären wie man Reifen wechselt, an das Telefon zu gehn und die Kunden zu betreuen. Nach ca. 20 min warten sagte er dann was kann ich für Sie tun junge Frau. Ich Ihm kurz erklärt... dann er gleich Boar ne für sowas hab ich jetzt keine Zeit... einfach morgen oder so wiederkommen. Gut hatte sich erstmal erledigt.2 No-Name Schwarzkopfwerkstatt Was soll ich sagen erst sagte mir der eine Mitarbeiter ja das können wir für 150 € machen süße... hmm süße ok... dann als der Chef kam und sich mein Auto angesehn hat sagte er "Wir können auch ein neus Stange bestelle dann gibt mehr Geld. Ein neus Stange kosten bei Mitsubishi 1600 €." (Anbei die Stoßstange ist doch nicht gerissen) Aber als ich Ihn um einen Kostenvoranschlag bat wurde er naja zickig oder so und sagte mir ja dann bekomme ich aber 10% von dem Kostenvoranschlag jetzt also wenn ich dir 1000 € auf den Kostenvoranschlg schreibe gibst du mir jetzt 100 €... Ok hatte sich auch erledigt.3 Meister des Verschleiß Und endlich normale Menschen keine Wartezeit sofort angesehn gut beraten und den Kostenvoranschlag gab es auch umsonst. Für das Lackieren mit neuem Kennzeichenhalter 463,19 € dann lächelte er und sagte noch naja das wird bestimmt dann etwas billiger, dann kanst du den rest ja für dich behalten.Nun habe ich weiter oben gelesen, dass man das Geld nur mit Gutachter Ausbezahlt bekommt, bzw sich das aussuchen kann? Ach man ist das alles kompliziert... Soll ich jetzt doch zu einem Gutachter fahren Und muss ich den jetzt aus eigener Tasche zahlen?Liebe GrüßeJanina
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 10:37
von 1220 Moppi
Moin Janina,die Kohle kriegste auch so. Bei der Schadenhöhe macht ein Gutachter gar keinen Sinn. Wenn Du allerdings nach Kostenvoranschlag abrechnen möchtest, kriegst Du lediglich den Nettobetrag. Die Mehrwersteuer mußt Du dann anhand einer Rechnung nachweisen und bekommst sie dann nachreguliert. Auch Nutzungsausfall fällt nur an, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde.Vielleicht noch was zum Thema Kostenvoranschläge. Viele Werkstätten verlangen mittlerweile 10% der voraussichtlichen Reparaturkosten im Voraus. Ich finde das auch nicht gut, aber verständlich ist das schon. Man kann sich nicht vorstellen wie viele Leute jede Woche in den Autohäusern auftauchen um sich Kostenvoranschläge für Versicherungsschäden machen zu lassen. Das ist ne Menge Aufwand für die Werkstätten, an dem sie in den meisten Fällen nichts verdienen, da die meisten Leute ja nach KVA abrechnen wollen. Daher verständlich. Sollte das Fahrzeug dann in der Werkstatt repariert werden, wird der Betrag selbstverständlich gutgeschrieben, wobei ich auch da schon erlebt habe, dass die Kosten am Ende auf der Raparaturrechnung auftauchten. Es ist immer die Frage wie die Werkstatt damit umgeht. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sofort auf ein Schild am Tresen verwiesen wird, auf dem diese Verfahrensweise groß geschrieben steht, wenn man nur das Wort Haftpflichtschaden erwähnt. Ich hatte dann Mühe zu erklären, dass ich grundsätzlich gar keinen Kostenvoranschlag haben will, sondern das Auto einfach repariert werden soll. Ich war etwas stinkig darüber. Aber man muss es einfach auch von der anderen Seite sehen. Es geht, wie immer, um Geld.Is schon interessant, was immer so für Meinungen rumgeistern. Man hat immer die Wahl zwischen Auszahlung und Reparatur und der Polizei ist die gegnerische Versicherung nicht bekannt. Dafür gibts den Zentralruf der Autoversicherer. Warum soll man selbst gemachte Fotos für sich behalten? Ich glaub, ich mal bald nen Sticky-Thread zum Thema Kfz-Versicherungen und Umgang mit Unfallschäden. Grüße Moppi
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 11:20
von AK2212
Es gibt doch aber auch einen Mindestschadenwert, damit die gegnerische Versicherung den Gutachter zahlt.Darunter muss man den doch selber zahlen oder?
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 11:35
von Berlin-SQP
Also so wie ich das jetzt verstanden habe nach ca 7 Gutachtern Gibt es ein:- Unfall-Schadensgutachetn ab ca. 750€- Kutzgutachten bei Bagatelschäden- Kostenvoranschlag bezieht sich auf ca. 10% des Schadens als Lohn- Beim Kutzgutachten und Kostenvoranschlag kann man eine Abtrittserklärung unterschreiben, dann wir der Gutachter von der Gegnerversicherung bezahlt. Egal wie klein der Schaden ist.Der eine hat mir jedoch geraten, dass ich einfach den Wert, den mir die Werkstatt geben hat (463,19€) anzugeben, da noch kein "Schuldgeständnis" des Verursachers vorliegt.Wenn dann der Verursacher ermittelt wurde und auch das Schuldgeständnis da ist, dann soll ich mich nochmal in Richtung Gutachter bewegen, da es momentan passieren könnte, dass ich ohne Schuldgeständnis die Kosten des Gutachters slebst zahlen müsst wenn alles schiefläuft.Naja nochmals danke an alle <3Wenn es etwas neues gibt dann Poste ich wieder Liebe Grüße Janina
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 12:40
von 1220 Moppi
QUOTE (Berlin-SQP @ 2 Apr 2012, 11:42 ) Also so wie ich das jetzt verstanden habe nach ca 7 Gutachtern Gibt es ein:- Unfall-Schadensgutachetn ab ca. 750€- Kutzgutachten bei Bagatelschäden- Kostenvoranschlag bezieht sich auf ca. 10% des Schadens als Lohn- Beim Kutzgutachten und Kostenvoranschlag kann man eine Abtrittserklärung unterschreiben, dann wir der Gutachter von der Gegnerversicherung bezahlt. Egal wie klein der Schaden ist.Der eine hat mir jedoch geraten, dass ich einfach den Wert, den mir die Werkstatt geben hat (463,19€) anzugeben, da noch kein "Schuldgeständnis" des Verursachers vorliegt.Wenn dann der Verursacher ermittelt wurde und auch das Schuldgeständnis da ist, dann soll ich mich nochmal in Richtung Gutachter bewegen, da es momentan passieren könnte, dass ich ohne Schuldgeständnis die Kosten des Gutachters slebst zahlen müsst wenn alles schiefläuft.Naja nochmals danke an alle <3Wenn es etwas neues gibt dann Poste ich wieder Liebe Grüße Janina @AK2212Man sollte eine gewisse Grenze nicht unterschreiten. 750 € ist ein guter Anhaltswert. Festgeschrieben ist das allerdings nicht. Das bewegt sich im Bereich der Schadenminderungspflichten, die auch ein Geschädigter hat, da ein Gutachten immer Geld kostet. Das treibt nur unnötig die Kosten in die Höhe.@JaninaVerabschiede Dich bitte derzeit von dem Gedanken einen Gutachter hinzuzuiehen. Es kann Dir bei der Schadenhöhe in der Tat passieren, dass sich der Versicherer, zu Recht, auf die Schadenminderungspflicht beruft und die Kosten verweigert. Wie Du richtig schreibst, kannst Du eine Abtretung für das Kurzgutachten oder den Kostenvoranschlag unterschreiben und das wird dann direkt vom Versicherer bezahlt. Die Polizei hat ja festgestellt, dass die Spuren an Deinem Fahrzeug von dem anderen stammen dürften. Sollte der Versicherer das anzweifeln, dann macht ein Gutachter Sinn. Andererseits reden wir nicht über einen Schaden, der mehrere Tausend Euro kostet, sondern 460,- €. Dafür wird niemand einen riesigen Aufwand betreiben. Die Frage ist am Ende, worum geht es Dir? Soll das Auto in Ordnung gebracht werden oder willst Du das Geld?Kommen wir mal zum worst case. Du bist in der Pflicht zu beweisen, dass der andere den Schaden verursacht hat, das ist Fakt. Dein Unfallgegner könnte behaupten, er sei es nicht gewesen. Wenn sie aber dennoch zu der Meinung gelangt wie Dein Unfallgegner, werden sie den Schaden ablehnen. Dann und auch erst dann werden ein Rechtswanwalt und ein Gutachter unumgänglich sein. Der Gutachter wird zweifelsfrei feststellen, ob der Fall so gelagert ist, wie Du schilderst. Sollte er feststellen, dass der andere es nicht war, bleibst Du auf allen Kosten sitzen.Ich gehe momentan davon aus, dass der Versicherer nach Sachlage entscheidet. Und die ist relativ eindeutig. Es gibt eine polizeiliche Ermittlungsakte, die die Feststellungen der Beamten enthält. An der kann die Versicherung nicht vorbei und sollte sie bereits angefordert haben. Es gibt eine Frist, in der sich Dein Unfallgegner äußern muss, tut er das nicht, wird für Dich entschieden. Davon kannst Du ausgehen. Das ärgerliche für Dich ist einfach, dass sich das ganze etwas hinzieht. Das wirst Du aber weder mit einem Rechtsanwalt noch mit einem Gutachter großartig beschleunigen können. Ich weiß jetzt leider nicht wie Deine Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung aussieht und welche es ist, aber frag doch mal nach, wann Du mit einer Entscheidung rechnen kannst. Wie Dir gesagt wurde, teile Ihnen ruhig schonmal die geschätzte Schadenhöhe mit. Diese Zahl dürfte das ganze schon etwas entspannen. Wenn sie rumeiern, kann man schonmal etwas aufs Gaspedal treten und fragen, ob sie Lust haben einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Aber eines gilt grundsätzlich: Ruhe bewahren und locker bleiben.
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 12:58
von Berlin-SQP
Hehe ja wenn dann würde ich das Geld nehmen das Lackieren würde mein freund machen der ist aber gerade außerhalb von Deutschland auf Montur... Ich weiß weder den Namen noch die Versicherung vom Gegner nur das er ein Nachbar ist und das er wohl öfter Alkohlisiert autofährt laut aussagen von anderen Nachbarn.Und wie gesagt Höhe Abmessungen usw haben alle gepasst laut Polizei vor Ort. Was bei der Lackanlyse rausgekommen ist, weiß ich nicht. Liebe Grüße Janina
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 13:14
von 1220 Moppi
Das heißt also, dass Du den Schaden noch nichtmal gemeldet hast? Wie soll Dir denn dann jemand Geld zahlen? Es gibt übrigens noch eine Pflicht, die man im Schadenfall hat. Unverzügliche Meldung heißt das ganze. Sie hat innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu erfolgen. Das ist das erste was Du machst, bevor Du eine Werkstatt oder einen Gutachter aufsuchst. Es sollte aber keine Probleme geben. Du machst jetzt folgendes. Du wählst die Telefonnummer 0180 - 25026. Da sagst Du das Kennzeichen und wirst direkt mit dem Versicherer verbunden. Du machst alle Angaben, inkl. Aktenzeichen Polizei (wichtig). Die arbeiten mit Dir nen Fragenkatalog ab. Sage ihnen wie hoch die voraussichtlichen Reparaturkosten sind und schicke denen die Fotos per Email, die Du gemacht hast und. Alles weitere sagen sie Dir. Dann geht es erst weiter.Aufi.
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 13:22
von Berlin-SQP
Uiii ok danke Moppi
Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 14:16
von Berlin-SQP
Soo hab da angerufen als es ist die VHV Versicherung. Recht unfreundlich am Telefon... aber was solls ich wurde auch gleich gefragt, ob ich den Schaden beheben lassen will, oder ob der Ausgezahlt werden soll. fotos und Kostenvoranschlag soll ich hinschicken. Naja mal schauen was daraus wird.Ein <3 liches danke nochma an Moppi