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Verfasst: So 27. Dez 2009, 16:41
von edefix
Für ein in Deutschland erstmalig zugelassenes Fahrzeug gilt:QUOTE 15 Jahre Langzeit-MobilitätsgarantieDie Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie geben wir Ihnen kostenlos mit auf den Weg, wenn Sie die vorgeschriebene Wartung laut Garantie- und Serviceheft nach Herstellervorgabe bei einem autorisierten Hyundai Service-Partner durchführen lassen. Je nach Wartungsintervall laut Garantie- und Serviceheft bietet die Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie Schutz für maximal 20.000 km oder 12 Monate, je nachdem was zuerst eintritt, und das Beste daran - Sie können die Vorteile der Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie mit jeder weiteren Wartung, die der autorisierte Hyundai Service-Partner durchführt, bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren oder einer Fahrleistung von 200.000 km, nutzen. Egal, welches Fabrikat Sie fahren.Für ein Österreich erstmalig zugelassenes Fahrzeug gilt: siehe http://www.hyundai.at/dateien/garantie. ... ntielängen sind länderspezifisch und modellabhängig unterschiedlich!edefix

Verfasst: Mo 28. Dez 2009, 20:28
von bauerpower
ich hab einen Re-Import.Gilt die da auch.Der Quote gibt jetz nicht wirklich genaue angaben her.Ab wann krieg ich Mietwagen etc...

Verfasst: Di 29. Dez 2009, 19:15
von edefix
QUOTE ich hab einen Re-Import.Gilt die da auch.Das kommt darauf an, aus welchem Land dein Reimport stammt.Du hast ein Service- und Garantieheft. Das, was dort genau drin steht, gilt.Das hat HMD mir auch so schriftlich mitgeteilt. Nichts anderes. Keine Nebenabreden mit dem Händler, nix weiter.edefix

Verfasst: Di 29. Dez 2009, 22:46
von bauerpower
keine Ahnung was da drinnen steht, ich versteh das nicht, ist in einer unverständlichen Sprache geschrieben

Verfasst: Mi 30. Dez 2009, 12:10
von I30Racer
QUOTE keine Ahnung was da drinnen steht, ich versteh das nicht, ist in einer unverständlichen Sprache geschrieben  Aus welchem Land kommt dein Reimport?Vielleicht kann ich dir weiterhelfen wenn du mir verschiedene Seiten postest?(Spreche nähmlich 4 Sprachen fliessend)

Verfasst: Mi 30. Dez 2009, 15:53
von bauerpower
er kommt aus Dänemark

Verfasst: Mi 30. Dez 2009, 22:03
von I30Racer
Na,dat ist Scheisse..Daenisch kann ich jetzt naehmlich leider nicht.

Verfasst: Do 31. Dez 2009, 15:57
von edefix
QUOTE keine Ahnung was da drinnen steht, ich versteh das nicht, ist in einer unverständlichen Sprache geschriebenDu hast dir ein Auto gekauft, ohne die Garantiebedingungen zu kennen? Das ist ja, gelinde gesagt, schon schwer fahrlässig.Kann ich echt nicht nachvollziehen. Jeder seriöse Reimporteur sollte die Garantiebedingungen in deutscher Sprache vorliegen haben und dem Kunden auch aushändigen - zumindest auf Nachfrage.Ich kann dir nur raten, einige € für die Übersetzung deiner Garantiebedingungen auszugeben, so dass du Gewissheit hast.Ansprechpartner für eventuelle Streitigkeiten bei Reparaturen etc. ist für dich übrigens nicht HMD, sondern HMDK. Natürlich in dänischer Sprache. Ich hoffe, du brauchst den Kontakt nie - ansonsten viel Spaß.edefix

Verfasst: Do 31. Dez 2009, 18:06
von bauerpower
naja klar hab ich mich informiert: der Händler hat mir gesagt, dass die gleichen Garantieleistungen wie bei normalen Deutschen Autos bestehen.........

Verfasst: Do 31. Dez 2009, 21:44
von I30Racer
QUOTE naja klar hab ich mich informiert: der Händler hat mir gesagt, dass die gleichen Garantieleistungen wie bei normalen Deutschen Autos bestehen......... Sowas sollte eigentlich immer schriftlich eingeholt werden.. Dann ist man immer auf der sicheren Seite.