Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 19:58
QUOTE "Licht am Tag" in EuropaIn welchen europäischen Ländern ist Fahren mit Licht am Tag ganzjährig vorgeschrieben?Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien (außerorts), Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien (außerorts), Russland (außerorts), Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn (außerorts) und Tschechien.In welchen Ländern gelten zeitlich begrenzte Regelungen?Kroatien: vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März Bulgarien: 1. November bis 1. MärzGibt es Länder, wo Licht am Tag empfohlen wird?Ja, dazu zählen die Schweiz, Frankreich und Deutschland.Gibt es Länder, wo Licht am Tag verboten ist?Nein. Auch die Meldungen bez. Griechenland kann die Clubtouristik nicht verifizieren. In Griechenland ist Licht am Tag weder vorgeschrieben noch verboten. Ein ausdrückliches Verbot besteht nur für Fernlicht bei Tag.Wo werden Tagfahrleuchten akzeptiert?Lediglich in den skandinavischen Ländern darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten. Diese werden auch in Deutschland akzeptiert. In allen anderen Ländern scheinen Tagfahrleuchten überwiegend toleriert zu werden, auch wenn hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt sind. Lediglich in Polen, Slowenien und Litauen sind den Automobilclubs Beanstandungen bekannt. Bitte beachten: bei Fahrten durch Tunnel muss das Auto rundum beleuchtet sein.In Österreich dürfen auch fix eingebaute Nebelscheinwerfer als "Licht am Tag" Variante benutzt werden, gilt dies im Ausland auch?Nebellicht ist in Tschechien verboten. Nur in Österreich, Norwegen und Schweden sind diese ausdrücklich erlaubt, daher lautet die Empfehlung auch für die nicht genannten Länder auf Nebellicht zu verzichten.Müssen Autofahrer noch etwas beachten?Neben der Lichtpflicht schreiben einige Länder wie Mazedonien, Montenegro, Serbien und Spanien die Mitnahme eines Set Ersatzglühbirnen vor. Ausnahmen bei Xenon- oder LED-Leuchten gibt es in Kroatien, Slowakei und Russland. Für Frankreich, Norwegen, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn wird die Mitnahme von Ersatzlampen nur empfohlen.Für Motorradfahrer gilt Licht am Tag fast europaweit ganzjährig (z.B. auch Kroatien) ! Unbedingt die Lichtpflicht für einspurige Fahrzeuge beachten, denn in einigen Ländern drohen teils saftige Strafen.Übrigens - nicht nur in Europa gehen die Lichter anders. In Kambodscha dürfen Sie Licht am Tag nur verwenden, wenn Sie königlicher Abstammung oder Würdenträger sind. QUOTE Regeln für Österreich ab Januar 2008Seit dem 5.1.2008 gelten in Österreich (wieder) folgende Beleuchtungsvorschriften: * Begrenzungslicht o Ist vorgeschrieben zur Beleuchtung des abgestellten Fahrzeuges im Ortsgebiet (ohne weitere Scheinwerfer). Kann im Ortsgebiet bei ausreichender Beleuchtung – Fahrzeug auf ca. 50m erkennbar – unterbleiben. * Abblendlicht muss eingeschaltet werden o bei Dämmerung und Dunkelheit (auch wenn es eine Straßenbeleuchtung gibt) o bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen (allein oder gemeinsam mit Nebelscheinwerfern) o im Tunnel, auch wenn dieser hell beleuchtet ist! o bei Motorrädern immer (außer es ist vorschriftsgemäß das Fernlicht eingeschaltet) * Fernlicht ist zu verwenden o bei Dämmerung und Dunkelheit (bzw. wenn es die Witterung erfordert), wenn mehr als 50 km/h gefahren werden darf und die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht (d.h. in diesem Fall auch im Ortsgebiet)Welche Beleuchtung ist wann erlaubt? * Begrenzungslicht: o während der Dämmerung und bei Dunkelheit, aber nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern o bei Tag und guter Sicht alleine möglich * Abblendlicht ist immer erlaubt * Tagfahrlicht darf nur tagsüber, bei guter Sicht und alleine verwendet werden, niemals gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern. * Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte) Fahrzeuge, die – als Folge der „Licht-bei-Tag-Pflicht“ - so ausgeliefert oder umgebaut wurden, dass sich beim Starten automatisch die Scheinwerfer (alleine, ohne Rundumbeleuchtung) einschalten, dürfen (in Österreich) mit dieser Beleuchtung fahren. In Ländern, wo „Licht-am-Tag“ Pflicht ist, empfiehlt der ÖAMTC aber zur Vermeidung von Beanstandungen das normale Abblendlicht (mit Rundumbeleuchtung) – auch bei Tag und guter Sicht – einzuschalten. * Fernlicht ist gestattet o wenn (erlaubterweise) über 50 km/h gefahren wird und niemand geblendet wird o für optische Warnzeichen * Nebelscheinwerfer: o bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht) o bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit „Rundumbeleuchtung“. * Nebelschlussleuchten – zusätzlich zum Abblendlicht - können verwendet werden o bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen * Parkleuchten sind erlaubt o im Ortsgebiet, um anderen Straßenbenützern das Fahrzeug während des Haltens oder Parkens erkennbar zu machenWelche Beleuchtung ist verboten? * Fernlicht ist verboten: o bei ausreichender Straßenbeleuchtung o bei stillstehendem Fahrzeug o vor entgegenkommendem Fahrzeug, deren Lenker durch Fernlicht geblendet werden würde o beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen in geringem Abstand, ohne zu überholen o vor Gruppen von Fußgängern o im Ortsgebiet (Ausnahme: wenn mehr als 50 km/h gefahren werden darf und die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht.) o beim Herannahen von Schienenfahrzeugen, die sich unmittelbar neben der Fahrbahn bewegen * Tagfahrlicht: o gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern. o bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schneefall udgl – dann muss das Abblendlicht verwendet werden * Nebelschlussleuchten sind bei guter Sicht verboten. Sie dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen, Schneefall und dergleichen verwendet werden * Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden). * Alle nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Modifikationen von Leuchten wie vor allem der Austausch von Leuchtmitteln (Lampen, Leuchtdioden) im Begrenzungslicht oder Scheinwerfern.Quelle: öamtc.atedefix