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Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 19:13
von Krimpi
Hallo CoupeDriver,Du darfst nur eine Fahrt, also 17 Kilometer, absetzen...GrüßeKlaus
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 19:17
von CoupeDriver
und zurück ?
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 21:06
von Krimpi
Warum willst Du denn nach Hause? Es zählt nur die kürzeste benutzbare Straßenverbindung von der Wohnung zur Arbeitsstätte. GrüßeKlaus
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 22:50
von skyX3
QUOTE (Krimpi @ 10 Dez 2008, 21:10 )Warum willst Du denn nach Hause? Es zählt nur die kürzeste benutzbare Straßenverbindung von der Wohnung zur Arbeitsstätte. GrüßeKlausFalsch, es zählt die Schnellste! Auch wenn eine Strecke z.B. 20km Umweg bedeutet, wenn man dadurch schneller ankommt, ist die laut Richterlichen Urteil wichtiger.Grüße Alex
Verfasst: Do 11. Dez 2008, 13:18
von Krimpi
Nix falsch,die längere Strecke muss einen deutlichen Zeitvorteil (allgemeine Rechtssprechung: mindestens 20 Minuten) bringen. Alles andere liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzbeamten. Die Fahrstrecke ist ja auch auf volle Kilometer abzurunden und wohl jeder polstert seine Strecke nach oben auf und es wird toleriert.GrüßeKlaus
Verfasst: Sa 13. Dez 2008, 14:33
von janedoe
Hier mal ein Rechner mit dem man sich den Erstattungsbetrag ausrechnen kann:
http://www.steuerberaten.de/do_it_yours ... /index.php#