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Verfasst: Do 28. Mai 2009, 12:42
von bachus
QUOTE (paedder @ 14 Nov 2008, 13:27 )Wieso sollten diese umgebauten Rückleuchten auf einmal das Zeichen nicht mehr haben Selbst wenn das Zeichen auf der schwarzen Abdeckung ist, bleibt diese ja trotz Modifikation erhalten.Sorry für's ausbuddeln ...Das Prüfzeichen erlischt, weil es aussschließlich für die OEM-Leuchten im originalen Zustand gilt. Das liegt daran, dass durch einen Umbau sich Unterschiede in Leuchtweite, Helligkeit, Streuwert, etc. ergeben (können).Könnt ihr gern auch hier nachlesen.
Verfasst: Do 28. Mai 2009, 13:07
von paedder
Eigentlich ging es hier auch nicht darum, ob das e-Zeichen noch gültig ist, sondern ob es noch "physisch" vorhanden ist. Und das ist es, da die Abdeckungen, auf denen das Zeichen geprägt ist, nach dem LED-Umbau immer noch vorhanden sind.Dass das e-Zeichen erlischt ist hier glaube ich jedem klar. Ist ja schon uralt der Thread. Und das Thema wurde in diversen anderen Themen diskutiert. Wenn ich das Innere /Äußere der Scheinwerfer / Rückleuchten ändere, dann verliert das e-Zeichen seine Gültigkeit.Kommt man ergo in eine Kontrolle, muss der Polizist schon Ahnung von der Materie haben, bzw. das überhaupt kontrollieren. Und das ist sehr selten der Fall. Und so kritisch sehe ich solche LED-Umbauten nun wirklich nicht. Wenn jemand seine Rückleuchten schwarz lasiert sodass man das Bremslicht/Blinklicht kaum noch erkennt oder bei jedem 2. Golf ein Bremslicht oder Rücklicht defekt ist, halte ich für weit aus gefährlicher.