Seite 3 von 3
Verfasst: Do 4. Okt 2007, 21:38
von Busgeld-Katalog?
QUOTE (Monty @ 4 Okt 2007, 18:53 ) Ich glaub das hatte was mit der Fahrzeuglänge zu tun ob ein Auto Seitenblinker haben muss oder nicht? Hat denn keiner ne aktuelle StvZo daheim und etwas Langeweille? Das bezieht sich nicht auf Blinker, sondern auf "Positionsleuchten".Vergl. Seite 37 in:DEKRA - Lichttechnische Einrichtungenhttp://
www.dekra.de/live/mediendatenbank/p...0 ... gsanzeiger auf Seite 31 unter 3.4"Vordere und seitliche Blinkleuchten können in einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die Kategorien 1 und 5 separat auf ein und derselben Abschlussscheibe ersichtlich. "...
Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 20:15
von Monty
Doch doch,Fahrtrichtungsanzeiger-nix Begrenzungsleuchten. Wenn die Blinker mehr als 6meter auseinander sind brauchst Seitenblinker laut StvZo (und jetzt kommt der Haken..) Stand April 2001.. Wenn jemand ne aktuellere Ausgabe hat-guckst du!
Verfasst: So 7. Okt 2007, 10:49
von X-3
Hat das Auto eine EG- bzw. eine ECE-Zulassung sind Seitenblinker unabhängig von der Fahrzeuglänge Pflicht.Die StVZO kann man doch online nachlesen.X-3
Verfasst: So 7. Okt 2007, 12:54
von apfelschorle
Wenn aber nun die Birne im Seitenblinker kaputt geht? Und ich das nicht merke? Hat den gleichen Effekt. Weist mich dann der Mensch beim nächsten TÜV-Termin darauf hin? Oder krieg ich Ärger?
Verfasst: So 7. Okt 2007, 13:07
von flow
strenggenommen bekommst du keinen tüv, weil alles am tüv auch funktionieren muss, was am auto ist.
Verfasst: So 7. Okt 2007, 13:19
von Handballgott
Es hängt davon ab, ob ein Fahrzeug nach nationalem deutschem Recht (StVZO) eine Betriebserlaubnis erhalten hat, oder nach EU/EG- Recht. Die StVZO schreibt keine seitlichen zusätzlichen Blinkleuchten vor. Bei Fahrzeugen die Ihre BE jedoch nach EU/EG-Recht erteilt bekommen haben, sind die zusätzlichen seitlichen Blinkleuten vorgeschrieben.hab ich aus nem andern forum
Verfasst: So 7. Okt 2007, 18:01
von X-3
Hab ich doch schon 2 mal verkündet.X-3
Verfasst: So 7. Okt 2007, 18:29
von Krimpi
Hallo,Seitenblinker sind nach der aktuellen StVZO vom 01.03.2007 auch weiterhin erst ab einer Länge von über 6 Metern Pflicht, siehe §54 Abs. 4 Satz 1.GrüßeKlaus