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Verfasst: Mi 18. Jul 2007, 21:12
von wardriver
QUOTE (Stoeff.at @ 18 Jul 2007, 21:58 ) ich hab das irgendwo aufgeschnappt... hm... wenn ich nur wüsste wo.glaube es war so, dass eben im GK die xenon legal sind, weil eben die scheinwerfer dafür geeignet sind. natürlich muss man an der hinterachse ne elektrische LWR anbauen und ne scheinwerferwaschanlage. Das mit der Eignung muss aber auf den Scheinwerfern eingeprägt sein. Also werde ich morgen mal schauen. Kann's mir fast nicht vorstellen. Der Rest mit LWR und SRA ist klar.Ich will auch meine Xenonlook rausmachen und auf Philips X-treme Power (+80%) umsteigen. Sollen ja die besten legalen Halogen sein. Aber auch recht teuer.

Verfasst: Mi 18. Jul 2007, 21:36
von RTO
@ThunderbirdOk das kann gut sein vieleicht steige ich noch mal um @LCJüngerIch meinte gegen mein Xenon licht sehen die "Gelb" aus.MFGRTO

Verfasst: Mi 18. Jul 2007, 21:57
von Stoeff.at
QUOTE (wardriver @ 18 Jul 2007, 22:12 ) Das mit der Eignung muss aber auf den Scheinwerfern eingeprägt sein. Also werde ich morgen mal schauen. Kann's mir fast nicht vorstellen. Der Rest mit LWR und SRA ist klar.Ich will auch meine Xenonlook rausmachen und auf Philips X-treme Power (+80%) umsteigen. Sollen ja die besten legalen Halogen sein. Aber auch recht teuer. ja schau mal nach wenn dir fad ist. sollte draufstehen.@philips: ich glaub, das sind die, die ich meiner freundin für ihren mazda 3 gekauft habe. waren echt sauteuer - 45 euro oder so, aber sind echt ned schlecht. vor allem leuchten sie sehr weit. allerdings würd ich eher das doppelte für die xenon bezahlen, weil die sicher heller sind und auch besser aussschauen. denn die philips sind trotz allem gelblich.

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 07:21
von RTO
Welche scheinwerfer sollen den Xenon zugelassen sein? Vorfacelift / Facefift 1 oder der ganz neue Facelift 2 ?Weil bei meinem, also Vorfacelift, ist da nix drauf von wegen Xenon oder HID.MFGRTO

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 16:27
von Stoeff.at
also ich meine mal GK gelesen zu haben. denke nicht, dass von der technik her ein unterschied zwischen pre- und FL1 ist, bei den scheinwerfern halt.vielleicht bin ich auch nur falsch informiert oder ich hab mich wo verlesen.

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 16:53
von Thunderbird
Hier findet Ihr auch die Kennzeichnung die auf denScheinwerfern stehen muss. Und noch ne Menge mehr Infos....Ganz interessant eigentlich.KLICK

Verfasst: Fr 20. Jul 2007, 11:56
von RTO
HiSo ich hab mal meine Scheinwerfer angesehen und da steht HCR drauf. Hab mal rumgesucht und habe dazu diese aufschlüsselung gefunden (ECE / EG)DCR / HCR = Gasentladungs- oder Halogenlampe Halogen H7 hinweise:10)11)10)nur in Verbindung mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen11)kann sowohl als Gasentladungslampe wie auch als Halogenscheinwerfer mitH7-Glühlampe verwendet werdenDie infos habe ich von diesem blatt.http://www.astra.admin.ch/dienstleistun ... aCVZ,s-Was heist das nun?Laut diesem Hinweis 11 kann man ja Xenon und Halogen.Aber bei HCR heist das H ja Halogen oder ??MFGRTO

Verfasst: Fr 20. Jul 2007, 12:27
von wardriver
Also ich interpretiere das so, dass bei Kennzeichnung mit HCR auch nur Halogen zulässig ist. Wenn beides (DCR/HCR) drauftsteht, hast Du die Wahl.H steht sicher für Halogen, und D für Discharge, d.h. (Gas-)Entladung.Also geht Xenon nicht.Auf jeden Fall vielen Dank fürs Nachschauen!Edit: Hier hat sich auch jemand darüber ausgelassen: http://www.vw-scene-rheinhessen.de/tipps.htm

Verfasst: Fr 20. Jul 2007, 14:30
von RTO
zumindest nicht Legal.Hat einer mal auf die FL1 und FL2 Scheinwerfer geschaut was da steht?MFGRTO

Verfasst: Fr 20. Jul 2007, 22:18
von Andy-hbs
so das sagt Tüv Nord zum nachrüsten!QUOTE Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-LichtIm Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.  Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:einer automatischen Leuchtweitenregelung einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.