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Verfasst: Do 28. Jun 2007, 12:50
von Hazard
Wo ist eigentlich das problem, die popelige leuchte freizulassen? verseh die ganz diskussion nicht mehr ganz ^^is nich legal und punkt !

Verfasst: Do 28. Jun 2007, 13:01
von Tobiatos
Hallo,icvh habe auch den AtosPrime BJ 2005 und ich habe die Scheiben schon getönt.Siehe hier:http://www.hyundaiforum.de/index.php?sh ... eAbdeckung von dem Bremslicht wirdnur abgezogen und gut ist. Hat der Folienfritze mitgemacht. Ich habe komplett 140 euro bezahlt.

Verfasst: Sa 30. Jun 2007, 12:01
von skyX3
Legal, Illegal, Scheißegal Nee mal im Ernst, also wenn es Teile sind die man schnell wieder umbauen kann wenn die Grünen das Beanstanden ist das kein Problem, bei den Scheiben würd ich es mir überlegen. Dann muss man das nachträglich ausschneiden, dann hat der Typ keine Zeit und du mußt das aber bei den Grünen vorführen usw. Rückleuchten z.B. dann haut man sich die Originalen kurz rein fährt vor und fertig, aber die Scheiben?!Ich lasse das auch nächste Woche endlich machen und werd die Leuchte freilassen. Dann kommen zwar noch die neuen Rückleuchten rein die nicht ganz Koscha sind, aber die kann ich ja im Fall der Fälle austauschen.Ob das die Grünen sehen mit den Scheiben, wahrscheinlich wohl nicht, weil da achtet keine Sau drauf, nur wenn's doch mal dumm kommt, ärgerst du dich.sky

Verfasst: Sa 30. Jun 2007, 16:42
von Tobiatos
aber nur eins, schau dirden Atos an, ich habe auf jeder Seite 2 Bremsleuchten und dann noch oben an der Scheibe. I´ch war mich erkundigen beim Tuv, der meinte,m das es bei dem Auto so ok ginge.

Verfasst: Sa 30. Jun 2007, 17:22
von kane22
@X-3Muss se nett sonst könnte die ja hyundai nett so ab werk in D verkaufen

Verfasst: Mo 2. Jul 2007, 13:41
von X-3
Kleiner aber feiner Unterschied: Wird das Auto ab Werk mit abgedunkelten Scheiben verkauft, so wird die 3. Bremsleuchte auch hinter der entsprechenden Scheibe auf das Erreichen der notwendigen Werte geprüft. Sonst gibts dafür keine Betriebserlaubnis.Das ist etwas völlig anderes, als eine Leuchte nachträglich mit einer x-beliebigen Folie zu überkleben. Jede Folie hat nunmal andere Eigenschaften.Leuchten (egal wo am Auto) dürfen (auch) nicht (teilweise) überklebt (oder sonstwie verdeckt) werden. Damit erlischt die Zulassung de Leuchte. Das ist nunmal so. Punkt und aus.Ich hab weiter vorn eine Stellungnahme des TÜV Hessen gepostet und einen entsprechenden Auszug aus den Einbauhinweisen von Foliatec. Das steht das nicht aus Jux und Dollerei.Gerät man an den richtigen Polizisten, dann ist die Folie an Ort und Stelle draußen oder die Karre bleibt stehen. Und was ein Prüfer beim TÜV sagt, muß noch lange nicht zu 100% stimmen (viele Prüfer sehen das recht locker, weil das 3. BL ja erst seit ein paar jahren Pflicht ist). Da sind eine Menge Leute tätig, die haben von vielen Dingen keinen Schimmer.X-3