Verfasst: Di 16. Sep 2003, 12:54
Hab grad mal gegoogelt.Also es scheint so zu sein, dass der Polizist verlangen kann eine Veränderung, auch wenn sie eingetragen ist, sofort rückgängig zu machen (z.B. subjektiv zu lauter Auspuff) und dich zu einer Überprüfung der Eintragung zum TÜV zu schicken.Der TÜV kann die Eintragung dann rückgängig machen.Eintragungen die klar gegen die STVO Verstoßen sind von vorne herein nichtig und der Prüfer *kann* dafür sehr großen Ärger bekommen.Der TÜV muss für eine Abnahme oder Untersuchung keine Verantwortung oder Gewähr übernehmen. Z.b. wenn sie bei der HU sagen das Auto is Tipp Top i.O. und 2 Wochen später fliegen dir auf der Autobahn die Bremsscheiben ab, hast du halt Pech gehabt, der TÜV ist unschuldig.Schlauer geworden bin ich auch net, außer dass ich bisher net wußte, dass die Blinkerhöhe definiert ist Währe schön wenn da ein Sachkundiger mal was sagen könnte.