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Verfasst: Do 19. Okt 2006, 21:11
von Hotte F aus B
QUOTE (CoupeFX-96 @ 19 Okt 2006, 19:18 ) Die 75 dB gelten aber für das Fahrgeräusch!Das Standgeräusch darf darüber liegen. Um genau zu sein beim GK 2.0 die meisten haben 83 dB + 5 dB Toleranz = 88 dB.Und da Injen 92 dB Standgeräusch hat, bist du da garnicht mehr soweit weg. Wie kommste denn auf 5dB +Toleranz?????Wenn da im Brief 84 dB stehen,darf er nur 84 bringen,und keine Toleranz nach oben,nur nach unten.
Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 07:28
von CoupeFX-96
Wenn gemessen wird kommen 2 db Fertigungstoleranz und 3 dB Alterungstoleranz dazu. Also insgesamt 5 dB.Hier mal was aus nem anderen Forum:QUOTE Die Polizei darf vor Ort nur das Standgeräusch prüfen. Das geht wie bei der Homologation, mit einem Schalldruckpegelmesser auf Höhe der Auspuffmündung (im Winkel 45 Grad zur Längsachse und 0,5 Meter Abstand) vor sich, und zwar auf einer ausreichend freien Fläche. Das gemessene Standgeräusch darf den im Fahrzeugschein angegebenen Wert um maximal fünf Dezibel überschreiten.