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Verfasst: Do 14. Apr 2005, 09:11
von kidnik
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht . Wenn du eine Abnahme machen lässt musst du alles zusammen abnehmen lassen, So wie es Sandra sagt kommt es hin .Schweller abe gilt nur , wenn nicht am auto sonst gemacht .Felgen (ohne Bördeln) nur ohne fahrwerk und da du auch Federn drin hast musst du alles eintragen lassen . Steht aber alles in den mitgelieferten Unterlagen .Abe des Fahrzeuges somit erlöschen und eine Gesammtprüfung erfollgt nun .

Verfasst: Do 14. Apr 2005, 10:05
von Sebs_Coupe
Der Fahrer eines Pkws ist immer für diesen Verantwortlich...