Verfasst: Do 14. Apr 2005, 09:11
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht . Wenn du eine Abnahme machen lässt musst du alles zusammen abnehmen lassen, So wie es Sandra sagt kommt es hin .Schweller abe gilt nur , wenn nicht am auto sonst gemacht .Felgen (ohne Bördeln) nur ohne fahrwerk und da du auch Federn drin hast musst du alles eintragen lassen . Steht aber alles in den mitgelieferten Unterlagen .Abe des Fahrzeuges somit erlöschen und eine Gesammtprüfung erfollgt nun .