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Verfasst: Di 14. Sep 2004, 00:31
von -= cas =-
@faulerstudent:das schreiben des tüvers ist nicht mir abe oder gutachten zu vergleichen..in diesem steht das die sachen abgenommen wurden und was genau eingetragen wird..@thomas:es hängt stark davon ab wie die tüver drauf sind..ich war schon bei mehreren..und hab auch oft nur ein zettelchen bekommen..andere wiederum haben alles komplett eingetragen..
Verfasst: Di 14. Sep 2004, 05:53
von Aval0n
Dann warte ich mit dem eintragen noch bis nächste Woche, bekomme dann mein Fahrwerk eingebaut. Werde das dann alles zusammen machen.Wie siet das eigentlich aus wenn ich noch neue Felgen bekomme? Sollte ich das alles zusammen machen oder Fahrwerk und Felgen getrennt?
Verfasst: Di 14. Sep 2004, 06:17
von flow
" Mit dem Schein kann der TÜV nix anfangen, immer den Brief mitnehmen"<-?ich hab felgen, eibachs und bald auch 50mm verbreiterung nur im schein stehn.der brief liegt auf der bank.der tüv meinte in den brief sollte das vielleicht wenn mans auto verkäuft,vorher nicht.
Verfasst: Di 14. Sep 2004, 07:15
von gMan
Wenn du noch neue Felgen bekommst,dann warte noch mit der Eintragung.Mach liebe alles zusammen (mit den Federn mein ich).Dann mußte blos hoffen das du nich sone beknackten Tüver abgriegst wie ich siehe hier
Verfasst: Di 14. Sep 2004, 07:18
von gammelleiche
Seltsam. Bei mir hat man es auch nur in den Brief eingetragen. Macht für mein Verständnis auch Sinn. Der Brief gehört zum Auto und der Schein zur Zulassung, d.h. den Brief hat man immer zum Auto (und wird ja auch mitverkauft) und den Schein zu den Nummernschildern (wird beim Ummelden vernichtet). Und ich will ja was für's Auto eintragen und nicht für die Zulassung. Demensprechend sind auch die Kompetenzen verteilt. Der TÜV ist für's Auto zuständig und die Zulassungsstelle für die Zulassung. Find also logisch, daß man mit dem Brief zum TÜV zur Eintragung läuft und dann aus Bequemlichkeit (um nicht mit den Gutachten rumfahren zu müssen) zur Eintragung in den Schein zur Zulassungsstelle rennen KANN.
Verfasst: Di 14. Sep 2004, 07:29
von -= cas =-
was fahrwerktechnisch ist muß immer zusammen abgenommen werden..felgen haben eine abe..diese ist zusammen mit nem fahrwerk oder nem lenkrad nicht mehr gültig..das muß dann abgenommen werden..und dann steht da zum bespiel "*sportlenkrad KBA12345*auch gen. mit Alufelge Typ Borbet T KBA B1290*"zusammen eintragen kann oft günstiger werden..manche tüver ziehen immer die einzelabnahmekosten durch, andere rechnen eine abnahme + nen bissl arbeitzeit..hab einmal 2 sachen für 75euro eingertragen und mal 7sachen für 113euro..immer nachfragen!
Verfasst: Di 14. Sep 2004, 16:14
von Aval0n
hmhm. Das ist ja komich. Bei jedem ises anders...Dann nimm ich vosichtshalber mal beides mit =)
Verfasst: Do 16. Sep 2004, 02:15
von Hafenbraut
QUOTE (gammelleiche @ 14 Sep 2004, 07:18 ) Seltsam. Bei mir hat man es auch nur in den Brief eingetragen. Macht für mein Verständnis auch Sinn. Der Brief gehört zum Auto und der Schein zur Zulassung, d.h. den Brief hat man immer zum Auto (und wird ja auch mitverkauft) und den Schein zu den Nummernschildern (wird beim Ummelden vernichtet). Und ich will ja was für's Auto eintragen und nicht für die Zulassung. Demensprechend sind auch die Kompetenzen verteilt. Der TÜV ist für's Auto zuständig und die Zulassungsstelle für die Zulassung. Find also logisch, daß man mit dem Brief zum TÜV zur Eintragung läuft und dann aus Bequemlichkeit (um nicht mit den Gutachten rumfahren zu müssen) zur Eintragung in den Schein zur Zulassungsstelle rennen KANN. Err, entweder bin ich zu durchnander um das zu raffen, oder du hast da was verwurstelt.Der BRIEF gehört NIEMALS ins Auto, denn wer den Brief hat, dem gehört der Wagen. Oder anders gesagt - wenn sie dir den Wagen klauen, ist auch die "Besitzurkunde" weg, und du kannst theoretisch nicht mal beweisen, daß die Karre geklaut und nicht verkauft wurde.Der SCHEIN ist hingegen immer mitzuführen. Deshalb ist wichtig, daß der Krempel im Schein vermerkt ist. Im Brief sollte es alleine deshalb stehen, damit im Falle eines Verlustes der Scheins oder eines Fahrzeugverkaufs die Eintragungen nicht weg sind.
Verfasst: Do 16. Sep 2004, 06:16
von flow
genau so siehts aus!sag ich ja;)
Verfasst: Do 16. Sep 2004, 08:51
von DeadPress
Moin,als ich letztens mein Fahrwerk und Felgen eintragen war brauchte ich die gutachten für die beiden sachen, Fzg.Brief , Fzg.schein, TÜV/AU(warum auch immer).und dann hab ich nur ein "gutachten" bekommen zur wiedererlangung der Betriebserlaubins, damit musste ich zur zulassungsstelle. Die haben dann den alten schein einbehalten, nen neuen ausgestellt und es in den brief eingetragen.