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Verfasst: So 29. Aug 2004, 13:40
von DJ-Senser
Ich glaube Andy hatte mal so nen Xenon-Kit... Du musst die Regulierung und ne Waschanlage erst ab Bj. 2000 oder so ähnlich haben...
Verfasst: So 29. Aug 2004, 13:52
von Aval0n
Das hört sich ja super an 8)Hat Andy Y dir mal irgendwas zu dem Xenon Kit gesagt? Obs was taugt oder so?
Verfasst: So 29. Aug 2004, 13:58
von DJ-Senser
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob er das hatte oder nicht - musst du ihn mal fragen...
Verfasst: So 29. Aug 2004, 13:59
von Aval0n
nagut. Aber danke trotzdem schonmal
Verfasst: So 29. Aug 2004, 15:42
von Andy Y
Die Nachrüst Kits bekommst schon nachgeschmissen. Allerdings mußt da die Orginalhalterung aufbohren. Somit hast das Licht nicht an der richtigen Stelle, und du kannst nie mehr zurück rüsten. Ausser mit neuen Lampen, logisch.Die Plug N play Kits kosten 350 euro, sollen perfekt passen und optimale Lichtausbeute. Im Winter kommen die bei mir rein.
Verfasst: So 29. Aug 2004, 16:04
von Aval0n
Ja so nen Plag N Play Kit ist zur Zeit in ebay für H1 Halterung... ich pberlege mir sowas zu holen...
Verfasst: So 29. Aug 2004, 20:47
von DJ-Senser
@Andy Also sind diese Plug & Play-Kits gut!? Wäre also dann so eins oder
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... RK:MEWA:IT ???
Verfasst: So 29. Aug 2004, 22:49
von Aval0n
So ein Kit meinte ich auch. Ist bei ebay noch für 320€ oder so drin.
Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 15:27
von Aval0n
War heute morgen deswegen beim TÜV, die haben mir dann das hier mitgegeben:StVZO§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden. (...) (6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21 a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht. (...) (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen. (...) § 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.der Typ meinte, das kein Prüfer das ohne die Regulierung und Reinigungsanlage eintragen wird und es darf auch keiner, weil die sonst Ihren Job verlieren können.Na ja...
Verfasst: Di 31. Aug 2004, 06:09
von DJ-Senser
Dann schick diesen Text, mal dem Typen bei Ebay und warte auf seine Antwort...