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Verfasst: Do 22. Jul 2004, 11:38
von Fred
Verklagen kannst du die nur, wenn dein Auto das Motiv des Bildes ist. Also wenn jetzt ein Fotograf sich vor dein Auto stellt und knippst, sodass dein Auto klar erkennbar als HAUPTMOTIV fungiert, dann kannste ihn verklagen. Wenn ein Fotograf aber ein Autotreff oder eine Straße oder ähnliches fotografiert, und dein Auto ist da zufällig MIT drauf, dann kannste nix machen.

Verfasst: Do 22. Jul 2004, 12:41
von Andy Y
Uns mal ganz ehrlich, warum? Ist das nicht etwas lächerlich?Ohne jetzt mal großkotzig zu wirken, aber wie viele Leute sollte ich denn dann verklagen? Wenn am Auto was machst, wird dein Auto nunmal geknipst. Solltest das lieber als Ehre sehen.

Verfasst: Do 22. Jul 2004, 12:45
von Maverick
Aber es geht doch darum, dass Palers Auto geheim bleiben muss! Warum auch immer...

Verfasst: Do 22. Jul 2004, 12:55
von Takeshi
Darum scheints zu gehen... Aber nebenbei, das Nummernschild kann ja eh jeder, der einen Internetanschluss hat, aunschaun, nämlich auf der Seite, wo er sein AUto vorstellt (www.cardomain.com). Mir würd sowas ja nichts ausmachen...

Verfasst: Do 22. Jul 2004, 15:45
von Paler
QUOTE (Takeshi @ 22 Jul 2004, 13:55 ) Darum scheints zu gehen... Aber nebenbei, das Nummernschild kann ja eh jeder, der einen Internetanschluss hat, aunschaun, nämlich auf der Seite, wo er sein AUto vorstellt (www.cardomain.com). Mir würd sowas ja nichts ausmachen... ehm..wenn du jetzt meins ansprichst: das is nen anderes

Verfasst: Do 22. Jul 2004, 15:47
von Paler
QUOTE (Andy Y @ 22 Jul 2004, 13:41 ) Uns mal ganz ehrlich, warum? Ist das nicht etwas lächerlich?Ohne jetzt mal großkotzig zu wirken, aber wie viele Leute sollte ich denn dann verklagen? Wenn am Auto was machst, wird dein Auto nunmal geknipst. Solltest das lieber als Ehre sehen. naja...wenns fertig wäre, wäre ich es ja auch aber so... mh...