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Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 15:14
von phenom
genau fotos bekommst du später...hab keine digicam und mit handy is schlecht

Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 15:15
von CoupeFX103
In der UB steht dann drinne das die Teile den Vorschriften der Erstausrüster entsprechen. Das Material wie auch die Bearbeitung entspricht immer den Vorschriften der jeweiligen Automobilhersteller. Die Herstellung erfolgt in einer TÜV zertifizierter Produktionsstätte nach DIN EN ISO...Die Sicherheit wird nicht gefährdet usw. usw.oder so ähnlich halt.

Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 15:30
von BLUE
cool...fotos wären perfeckt jetzt könnte sich noch einer mal die zeit nehmen und mir das mit der abe,gutachten und dem eintragen erklären... meine jetzt allgemein... gibt ja so vielen rotz mit abe und so...muß man das da trotzdem eintragen lassen oder reicht das,die abe mit zu führen?andere neulinge würden sich bestimmt auch für eine gute antwort interessieren

Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 15:34
von CoupeFX103
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis - du baust es ein und gut ist. (ABE immer mitführenTÜV Gutachten = TÜV Gutachten - fährst mit dem eingebauten Teil zum TÜV legst das Gutachten vor die checken ob alles richtig verbaut wurde und gut is.Teilegutachten = Teile Gutachten - gleiche wie TÜV Gutachten.Denke das stimmt so alles wenn nit verbessert mich.

Verfasst: Fr 9. Jul 2004, 15:40
von BLUE
ok danke... wieder etwas schlauer geworden also ist so eine abe das gleiche wie so ein "E" prüfzeichen auf lampen oder so?!?!kann man einbauen/dran bauen,ohne das der tüv das sehen muß?!?!