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Verfasst: Fr 18. Jun 2004, 13:27
von Don Flocke
Tach Jungs!Also...der neue Bußgeldkatalog sieht vor, dass das Anbringen unzulässiger lichttechnischer Einrichtungen (wie z.B. Unterbodenbeleuchtung, blaue Innenleuchten oder beleuchtete Scheibenwischer usw.) 20 € kostet!Den dazugehörigen Paragraphen gibts hier!Vielleicht noch ein Kommentar aus einem Verkehrsforum:QUOTE Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig (vgl. § 49a StVZO).Die Liste möglicher Folgen umfasst:Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 PunkteSicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> GutachterkostenZwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)Strafrechtliche Konsequenzen bei UnfallZivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfallunzulässige lichttechnische Einrichtung -> 20 €Erlöschen der Betriebserlaubnis?Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden, falls dadurchdie Fahrzeugart geändert wird,infolge Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oderdie Änderung zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führt (vgl. § 19 Abs. 2 StVZO).Die bloße Möglichkeit, dass durch An- oder Umbau eine Gefährdung eintreten könnte reicht nicht aus um die BE erlöschen zu lassen. Vielmehr muß diese Gefährdung zu erwarten sein, OLG Köln NZV 97 283.Eine konkrete Gefährdung ist dabei nicht unbedingt Voraussetzung, "ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit" aber sehr wohl, OLG Düsseldorf NZV 95 329.Das Problem ist nun also, zu erkennen, ob durch den Anbau einer UBB eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten wäre...Nach meiner Einschätzung führt der (zusätzliche) Anbau lichttechnischer Einrichtungen nicht automatisch zum Erlöschen der BE (vgl. den unverbindlichen BMV-Beispielekatalog der Änderungen an Fahrzeugen). Dies ist wohl auch eine Frage, die nur im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen wäre.Hoffe es hilft weiter Bis denn, Flocki

Verfasst: Fr 18. Jun 2004, 18:21
von Fred
Das einzige, was ich da rauslese, ist das gleiche wie bisher:Ob und - wenn ja - wie man bestraft wird, hängt vom Wohlwollen des Polizisten ab.Also von "Ey schaut geil aus, gute Fahrt" bis "Aussteigen, das Fahrzeug ist stillgelegt, dat kostet dich 3 Punkte, 50 Euro Strafe und ne dicke Anzeige wegen absichtlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit Mindeststrafe von 10 Tagessätzen" ist da wohl alles drin...

Verfasst: Fr 2. Jul 2004, 06:57
von Bruda_S
Ich war am letzten Wochende aufm Ami-Treffen in Trebbin....jedes Zweite Auto da hatte Unterbodenbeleuchtung dran.....sah zwar geil aus aber fast alle hatten blau.Also für die Bullen wäre es nach dem Fest auch ein Fest gewesen aber weit und breit nix von denen zu sehen..... der_Bruda_S

Verfasst: Mo 5. Jul 2004, 11:23
von Skyblue
@Bruda: Soweit ich weiß fahren die Amis hier nicht nach deutscher StVZo. Das Bedeutet, daß die sich UBB oder Alu-Wings anbauen dürfen, weil es nach amerikanischem Straßenverkehrsrecht nicht verboten ist. Die Polizei hat also garkeine Chance diese leuchtenden Amis rauszuziehen.Geht mir hier fast imnmer so. Wenn ich einen seh der n krasses Anbauteil hat oder mit angeschalteter UBB fährt, dann hat er garantiert ein HK odetr AD Kennzeichen drauf

Verfasst: Mo 5. Jul 2004, 12:33
von CoupeFX103
Dann müssen wir uns wohl mal "ummelden" lassen.@ roox-coupeOK dann warst du das nicht. Ja hab en weinrotes - mit blauen Tribals drauf.

Verfasst: Di 6. Jul 2004, 19:02
von AccentLantra
@ SkyblueJeder mit nem deutschen Kennzeichen fährt auch nach der deutschen StVZO.Ausnahmen gibbet leider nur, wenn der Wagen z.B. über einen Bekannten in Amiland zugelassen ist, oder über eine Militär-Base in Deutschland (weil die amerikanisches Gebiet ist)

Verfasst: Di 6. Jul 2004, 19:05
von AccentLantra
QUOTE dann hat er garantiert ein HK odetr AD Kennzeichen drauf@ SkyblueUbs! Das hatte ich überlesen. Sorry!

Verfasst: Di 6. Jul 2004, 19:24
von Sandra
In MA bei den Kasernen sieht man auch immer solche Autos. Ich könnt jedes Mal losbrüllen. Da fahren sie rum mit rundum verspiegelt (aber sowas von verspiegelt ) Scheiben, zum heulen..Freundin von mir hat grad vier Punkte gekriegt wegen UBB. Ich war dabei, die Grünen haben gesagt, das darf man gar nicht, nicht mal, wenn sie gar nicht angeschlossen ist!!Ich hab dazu gar nix gesagt. Sie haben ein Auge zugedrückt, meine war nicht angeschlossen.Wir sind heimgezuckelt, in die Werkstatt, die Hondas auf die Bühne und abgemacht den Scheiß!

Verfasst: Di 6. Jul 2004, 20:28
von X Bassman
Hab meine auch abmontiert. War beim GTÜ und der ist bei uns echt locker drauf, trägt einiges ein was der TÜV nicht abnehmen würde. Hat mir dann auch meine Distanzscheiben eingetragen, aber gemeint ich soll die UBB wegmachen. Jeder Bulle weiß das sowas verboten ist. Auch wenn ein E-13 Prüfzeichen drauf ist. Das hat meine , deshalb hab ich sie damals gekauft.