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Verfasst: Do 24. Jun 2004, 09:22
von LordKräh
besten dank.....welche auflösüng hast eingestellt?EDITwar gerad bei TÜV..... mist.... einzelabnahme.... aaarrgghhh :-(hat jemand nen teilegutachten zum §19(1)???

nicht 19(2)!!!!!gruß
Verfasst: Do 24. Jun 2004, 17:46
von S-Coupe-GT
haste jetzt nen T-Stück drin ?
Verfasst: Do 24. Jun 2004, 19:41
von -=KlotzMator=-
Die Beste, damit mans lesen kann. Mußte es aber dann noch kleiner machen wegen UPload mit nem 56K modem...
Verfasst: Do 24. Jun 2004, 19:42
von LordKräh
nope, kein zeit gehabt ins baumarkt zu fahren..... :-(warte erst das morgen dachspoiler eintrüdelt.. :-)ABER ICH WILL NET ZUR EINZELABNAHME!!!!! ggg

@klotz das ist ein prüfbericht für einzelabnahme... weißt du obs auch ein teilgutachten gibet???????
Verfasst: Do 24. Jun 2004, 19:47
von -=KlotzMator=-
Tüv-Gutachten=Teilegutachten. denke ich mal. Oder meinst Du ABE? Was anders als das von mir, hat es von ATH nicht gegeben.
Verfasst: Fr 25. Jun 2004, 08:33
von LordKräh
ne ne ne du... angeblich ist dein gutachten einfach ein prüfbericht für Eizelabnahme.........Ein Teilgutachten wäre anders, sprich, mann könnte es dann überall eintragen lassen, TÜV, DEKRA, VÜK, überall! mit deinem kann mann es angeblich nur bei TÜV und dies als einzelabnahme(TEUER!!!!)........