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Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 13:02
von Rennsemmel
Was ist das??? Oder veräppelst Du mich???
Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 17:53
von AccentGT
QUOTE (Rennsemmel @ 23 Sep 2013, 14:03 ) Was ist das??? Oder veräppelst Du mich??? Es gibt i30-Modelle ("blue"), die mit einem Start-Stopp-System (ISG) ausgerüstet sind. Dieses schaltet den Motor im Stillstand bei getretener Bremse ab, wenn das Kupplungspedal nicht getreten wird, das Getriebe also im Leerlauf ist.
Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 18:18
von Rennsemmel
Iss aber ja erst heute aufgetaucht und wir haben ihn ja bereits 4 Monate Also die Werkstatt meint das wird nicht billig und haben eigentlich schon eine Garantie o.ä. so gut wie abgelehnt weil es ja kein Neuwagen ist. Irgendwas wäre ausgeschlagen und müsste genauso hoch stehen wie ein Gegenstück und das Teil stand höher. Aber keine Ahnung wie das hieß. Aber die melden sich morgen telefonisch was es genau ist und was es kosten soll.
Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 20:58
von AccentGT
Du hast beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler mindestens 12 Monate Gewährleistung (Sachmängelhaftung), die der Händler bei Verkauf an privat normalerweise auch nicht verweigern oder einschränken kann! In den ersten sechs Monaten müsste der Händler sogar beweisen (!), dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand, erst danach bist du als Käufer in der Beweispflicht!Lass dir also nichts von wegen Garantie ablehnen und so erzählen!
Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 23:28
von Melchior 2.0
mal eben fix gegoogelt:Gem. §433 I BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache beim Kauf frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Ansonsten kann der Käufer nach § 437 1. BGB Nacherfüllung (Mangelbeseitigung) verlangen. Vereinbarungen zum Nachteil eines Verbrauchers [z.B. Ablehnen der Gewährleistung] sind nach § 475 I BGB nicht möglich. Lasst euch nicht verarschen!Zur Not mit Anwalt.Vor jedem Autokauf beim Händler sollte man scheinbar erstmal ne Rechtschutzversicherung abschließen (so fern noch nicht vorhanden).
Verfasst: Di 24. Sep 2013, 06:38
von Rennsemmel
Rechtschutzversicherung hab ich. Aber das Problem ist doch erst gestern aufgetaucht? Also war doch bestimmt noch nitt vor 4 Monaten?!?
Verfasst: Di 24. Sep 2013, 06:40
von Rennsemmel
Danke Euch, es tut gut wenn man Tipps bekommt. Wir waren gestern schon richtig fertig deswegen. Also notfalls zum Anwalt!?! Ich halte Euch auf dem Laufenden! Aber wie ist das. Lässt man dann das Auto reparieren, zahlt zuerst einmal oder muss man zuerst streiten (Anwalt, ect.) bis das geklärt ist? Wir brauchen ja das Auto.
Verfasst: Di 24. Sep 2013, 07:31
von AccentGT
Verlangt mit Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung die, für Euch kostenlose, Mängelbeseitigung! Das sollte normalerweise reichen. Stellt sich der Händler dennoch quer, lasst Euch für das weitere Vorgehen vom Anwalt beraten (und teilt dem Händler auch mit, dass das dann Euer nächster Schritt ist).
Verfasst: Di 24. Sep 2013, 07:51
von Rennsemmel
Also die haben sich gemeldet. Wir sollen 1000€ zahlen. Mein Mann hat schon wieder vergessen zu fragen was es genau ist. Normal würde es 1400€ kosten, sie kommen uns mit 400€ entgegen. Jetzt telefoniert mein Mann nachher wieder mit denen und fragt genau was es ist. Mit einem Anwalt habe ich auch schon telefoniert. Er sagte, es wäre jetzt halt wichtig rauszubekommen ob es ein Verschleißteil ist oder nitt. Man ich bin sooooooo sauer.
Verfasst: Di 24. Sep 2013, 08:10
von Rennsemmel
Es ist die Steuerkette, die wäre übergesprungen (es wäre ein "indirektes" Verschleissteil)