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Verfasst: Mi 11. Apr 2012, 18:24
von Schizophren
Dann sind alle Gutachten falsch weil das Coupe 1015 hat und nicht 1000.Oder gibt es ein GK mit Achslast 1000?Naja eingetragen ist eingetragen :-)

Verfasst: Mi 11. Apr 2012, 18:27
von AreS82
naja es gibt coupé GK bis 2007 die haben eine achslast von 1000 kg vorne aber das modell ab 07 hat eben 1015 vorne das ist ja mein problem .....ich finde nur 30/30 mm mit 1015 ner achslast

Verfasst: Mi 11. Apr 2012, 19:18
von Schizophren
Ja aber ich habs auch eingetragen bekommen. Steht alles im Fahrzeugschein. Und ich habe auch das 07er

Verfasst: Mi 11. Apr 2012, 20:15
von AreS82
hmmm ich werde mal morgen mein autohaus fragen was sie dazu sagen denn irgendwie komm ich ja nicht vorwärts

Verfasst: Mi 11. Apr 2012, 20:49
von caspa
schreib doch einfach direkt info@eibach.de an und schilder die situation!das kannst du auch noch jetzt machen

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 11:54
von AreS82
ja das ist doch mal eine gute idee danke für den tip das werde ich jetzt machen

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 13:11
von AreS82
so nur mal eine kleine Info neben bei.... ich war in verdammt vielen werkstätten ich habe eibach angeschrieben genau so wie KAW KW und H&R und alle haben mir leider sagen müssen das es kein 50/30 fahrwerk für das coupe GK 07 2.0/2.7 gibt. das einzige was man bekommen kann ist von KAW 40/30 mm....aber damit bin ich auch schon zufrieden....also meine lieben freunde alle die es von euch geschafft haben 50/30 mm eingetragen zu bekommen haben ein riesen glück aber wieder rum wißt ihr auch das ihr euer gutachten von den federn mit im auto führen müßt und wenn euch mal ein ganz schlauer beamter anhält dann habt ihr leider gottes ein problem aber zum glück haben wir keine schlauen beamten (polizisten) in deutschland denn wie oben schon erwähnt 50/30mm geht nur bis zu einer maximalen achslast von vorne 1000 kg und hinten 860 kg und wir ihr ja auch selber nach lesen könnt steht in eurem fahrzeugschein vorne 1015 kg und hinten 880 kg..... das heisst nicht zulässig LG euer AreS

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 14:59
von Schizophren
Laut dem Gutachten muss ich die Papiere nicht vorzeigen oder im Fahrzeug mitführen:Mitführen von Dokumenten:Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über dieÄnderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen aufVerlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.Berichtigung der Fahrzeugpapiere:Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnisnach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehördeist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung derordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Verfasst: Do 12. Apr 2012, 15:12
von AreS82
also als ich heute sogar beim tüv war hat er mir gesagt das man verpflichtet ist seit 2011 die gutachten dabei zu haben ich werde mich mal wieder schlau lesen müssen

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 10:44
von Schizophren
Ich glaube nicht das dass so richtig ist mit der Achslast.Im Internet steht überall, das die Achslast, die Zuladung ist, welche man noch auf die einzelnen Achsen laden darf.Sprich mit Standardfedern 1015 kg vorne und mit Eibach 50mm Feder 1000 kg.Kann das noch jemand anderes bestätigen oder peil ich hier schon nicht mehr durch?