
Suche Gutachten für Federn
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- Registriert: Mi 16. Jun 2010, 11:47
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- Registriert: Mi 16. Jun 2010, 11:47
- caspa
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- Registriert: Fr 15. Aug 2008, 11:33
schreib doch einfach direkt info@eibach.de an und schilder die situation!das kannst du auch noch jetzt machen
Sei auch du ein Lümmel, im Verkehrsgetümmel.


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- Registriert: Mi 28. Mär 2012, 13:15
so nur mal eine kleine Info neben bei.... ich war in verdammt vielen werkstätten ich habe eibach angeschrieben genau so wie KAW KW und H&R und alle haben mir leider sagen müssen das es kein 50/30 fahrwerk für das coupe GK 07 2.0/2.7 gibt. das einzige was man bekommen kann ist von KAW 40/30 mm....aber damit bin ich auch schon zufrieden....also meine lieben freunde alle die es von euch geschafft haben 50/30 mm eingetragen zu bekommen haben ein riesen glück aber wieder rum wißt ihr auch das ihr euer gutachten von den federn mit im auto führen müßt und wenn euch mal ein ganz schlauer beamter anhält dann habt ihr leider gottes ein problem aber zum glück haben wir keine schlauen beamten (polizisten) in deutschland denn wie oben schon erwähnt 50/30mm geht nur bis zu einer maximalen achslast von vorne 1000 kg und hinten 860 kg und wir ihr ja auch selber nach lesen könnt steht in eurem fahrzeugschein vorne 1015 kg und hinten 880 kg..... das heisst nicht zulässig LG euer AreS
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- Registriert: Mi 16. Jun 2010, 11:47
Laut dem Gutachten muss ich die Papiere nicht vorzeigen oder im Fahrzeug mitführen:Mitführen von Dokumenten:Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über dieÄnderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen aufVerlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.Berichtigung der Fahrzeugpapiere:Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnisnach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehördeist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung derordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
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- Registriert: Mi 16. Jun 2010, 11:47
Ich glaube nicht das dass so richtig ist mit der Achslast.Im Internet steht überall, das die Achslast, die Zuladung ist, welche man noch auf die einzelnen Achsen laden darf.Sprich mit Standardfedern 1015 kg vorne und mit Eibach 50mm Feder 1000 kg.Kann das noch jemand anderes bestätigen oder peil ich hier schon nicht mehr durch?