Seite 2 von 4

Verfasst: So 1. Mai 2011, 11:52
von Coupé_V6
Obs nun legal ist oder nicht... Fakt ist, dass man eine gut verbaute Fußraumbeleuchtung NICHT von Außen erkennen kann. Solltest du dennoch auf Nummer sicher gehen wollen, kannst du doch die Beleuchtung ausschalten, bevor die Herren der Rennleitung diese entdecken... Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sie meist bei einfachen Kontrollen nur einmal von Außen alles nachschauen und fertig!Hatte in meinem alten Auto vorher auch eine verbaut und wurde mehrmals angehalten (aber nur aufgrund des angeblich zu lauten Auspuffs ), der Innenraum interessierte die Herren ganz und gar nicht... Nur wie gesagt, alles schön verstecken und Ein/Aus-Schalter immer in greifbarer Nähe haben, dann wird dir nichts passieren... Kenne genügend Leute, die ebenfalls seit JAHREN damit rumfahren... alles andere ist nur unnötige Panikmacherei

Verfasst: So 1. Mai 2011, 12:38
von saddamm
hatt ja mal ne Gasanlage im Auto und das Loch wo der Schalter für die Gasanlage war Wurde mit 2 Schaltern gefüllt(1 als remote fürn Verstärker und der andere für die Fußraumbeleuchtung) desweiteren hat die Fernbedienung Auch nen AUS Schalter ich wolt nur mal wissen wo ich in der StVO mit den Lämpchen steh - weil neue Autos auch immer mehr innen leuchten (Türgriffbeleuchtung ,Austiegsbeleuchtung )dachte ich das es ja in unseren unbürokratischen Land dafür ne genaue Richtlinie/Gesetzgebung gibt Naja wo gibs den das Aktuelle StVo Buch???

Verfasst: So 1. Mai 2011, 15:13
von PapaNappa
QUOTE (saddamm @ 1 Mai 2011, 12:44 )dachte ich das es ja in unseren unbürokratischen Land  dafür ne genaue Richtlinie/Gesetzgebung gibt Naja wo gibs den das Aktuelle StVo Buch???In der StVO wird das nicht geregelt sein, sondern eher in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) - aber ich wühl mich da jetzt nicht durch ^^

Verfasst: So 1. Mai 2011, 16:42
von Philipp
QUOTE (saddamm @ 1 Mai 2011, 12:44 ) ich wolt nur mal wissen wo ich in der StVO mit den Lämpchen steh - weil neue Autos auch immer mehr innen leuchten (Türgriffbeleuchtung ,Austiegsbeleuchtung )dachte ich das es ja in unseren unbürokratischen Land dafür ne genaue Richtlinie/Gesetzgebung gibt Die "neuen" haben aber nur weisse leuchten drin...als ich damals wegen meiner Ubb angeschissen wurde meinte der Bulle zu mir das blau die Farbe von Polizei und Notarzt ist und somit nicht an gewöhnliche Autos gehört...hatte mich nach der ganzen Aktion mal mehr damit beschäfftigt, aber das einzigste was ich heraus gefunden habe nachdem ich mit sämtlichen Tüvern und Bullen gesprochen habe war das jeder was anderes erzählt und es wirklich im Auge des Jewiligen Prüfers liegt...kleines Beispiel: Nen Kumpel wurde angehalten und musste nen Bußgeld von 15€ bezahlen wegen roter Fußraumbeleuchtung, zwei Wochen später halten mich die Spinner an und die grünne Belcuhtung hat niemand interessiert...Fazit: mach die Lichter einfach aus sobald du die Rennleitung siehst, und wen de zum Tüv fährst musst du es dem lieben Prüfer ja nicht auf die Nase binden...Oder ganz einfach, wen de so ne Angst hast bau den Spass einfach aus

Verfasst: So 1. Mai 2011, 22:35
von Tuning-Generation
von wegen jegliche beleuchtung ist erlaubt auch wenn se sich nicht einschalten lässt... ich bin mal mit einer nicht einschaltbaren ubb zum tüv... der hat sofort gesagt so fasst er mein auto nicht an... erst ausbauen und dann wiederkommen... also von daher... und wenn dich die bullen damit erwischen erspart dir das im besten falle das bußgeld aber sicher nicht die beschlagnahmung der lichter...

Verfasst: So 1. Mai 2011, 23:13
von testbug
Eien UBB ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt, nicht einmal der Anbau!

Verfasst: Mo 2. Mai 2011, 09:26
von DaveX
QUOTE von wegen jegliche beleuchtung ist erlaubt auch wenn se sich nicht einschalten lässt... ich bin mal mit einer nicht einschaltbaren ubb zum tüv... der hat sofort gesagt so fasst er mein auto nicht an... erst ausbauen und dann wiederkommen... also von daher... und wenn dich die bullen damit erwischen erspart dir das im besten falle das bußgeld aber sicher nicht die beschlagnahmung der lichter...1. Innen ist was anderes wie aussen und 2. Alle aussen angebrachten Leuchten MÜSSEN funktionstüchtig sein, somit klärt sich das Problem mit "die geht aber nicht an" von selber! (siehe StVZO)

Verfasst: Mo 2. Mai 2011, 10:39
von saddamm
naja hab gehört wenn man ubb als Zusatzbeleuchtung baut (Seitenmarkierungsleuchten?in gelb an den Seiten u rot hinten solls wohl gehen aber keiner kann was genaues sagen...

Verfasst: Mo 2. Mai 2011, 16:04
von Philipp
selbst wen es erlaubt wäre, an den seiten gelb und hinten rot... wie scheisse sieht das den bitte aus

Verfasst: Mo 2. Mai 2011, 16:08
von testbug
Eine Unterbodenbeleuchtung als Seitenmarkierungsleuchte? Ja nee, ist klar..