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Verfasst: Mo 11. Apr 2011, 09:56
von AccentGT
QUOTE (Charly @ 11 Apr 2011, 09:24 ) Würde da nicht mein Recht auf 2 Jahre Gewährleistung greifen? Wenn das gleiche Radlager wieder hin wäre ja! Ansonsten gehören Radlager i.d.R. nicht zum Garantieumfang, da Verschleißteil!
Verfasst: Mo 11. Apr 2011, 10:07
von Charly
Ja klar, ich meine ja das neue Radlager Das beim alten keine Gewährleistung mehr greift, ist klar. Solange nur nicht Radlager 3 & 4 demnächst fällig sind ist mir es dann egal...
Verfasst: Sa 7. Mai 2011, 12:30
von Charly
So. Jetzt weiß ich es auch.... Radlager 3 & 4 sind dieses Jahr noch fällig... *heul*
Verfasst: Sa 7. Mai 2011, 13:29
von Torque
Ich würd auch ma schauen wegen dem qietschen, das es nicht vielleicht sogar die Motorlagerung ist. Kann gut sein das die es sind. Da es nur qietsch nach deinen Angaben, wenn der Motor sich neigt. Gruß
Verfasst: Sa 7. Mai 2011, 22:17
von Tuning-Generation
ja also ich würde torque fast zustimmen da sich beim beshcleunigen der motor unheimlich verzieht... wer sein auto schonmal auf dem prüfstand gesehen hat wird erstaunen wie viel der sich bewegt ^^. wenn es die beweglichen teile der kupplung währen würden diese auch beim herabschalten quietschen... hatte ich beim coupé mal da wars der bolzen nach dem hydraulikzylinder der die kupplung betätigt ^^ seit dem sprüh ich da regelmäßig weng was hin...
Verfasst: So 8. Mai 2011, 16:53
von Charly
Danke Torque Wenn sowas tatsächlich noch dazu kommt wird die Karre abgemeldet und verkauft. Bei aller Liebe zum Auto, aber wenn ich ihn verkaufe bekomme ich wenns gut läuft noch 700 Euro für ihn. Und 4 Radlager wechseln und dann vielleicht noch die Motoraufhängung ist gewiss teurer. Vor allen Dingen als Azubi wenn man nicht viel verdient. Momentan gehe ich für Miete und Auto arbeiten, irgendwie frustrierend...Trotzdem nen schönen Sonntag und genießt das Wetter!