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Verfasst: Sa 5. Feb 2011, 22:09
von HyundaiGK
Hab nen K&N 57i kit drin ( eingetragen ) und den Bastuck ESD.Ich kann dir nur sagen der schlauste weg ist,Green Twister Offener Luftfilter verbauten - da der Twister der einigste Offene Luffi ist MIT TÜV, kann dir gerne die ABE zukommen lassen.und danach baust du den Sportauspuff wieder drauf und bum ist alles eingetragen

Verfasst: Sa 5. Feb 2011, 22:48
von paedder
@ Jochen: Hatten wir doch schon mal. Die eg-Genehmigung von Bastuck gilt nur wenn der Rest von der Ansaugung über Krümmer & Co. bishin zur Bastuckanlage serienmäßig ist. Sobald du nen Luffi in dem System einbaust, erlischt die eg-Genehmigung und du musst die gesamte Kombi von Luffi und ESD eintragen lassen. Das ist wie, wenn du den Luffi eintragen lässt, ihn dann ausbaust und dir danach den ESD eintragen lässt. In der Kombination ist das deswegen nicht legal.Aus dem, was ich bisher zu den Geräuschmessungen gelesen habe, verhält sich das so. Erscheint einem Prüfer bei der Prüfung (sei es nun aufgrund einer Mängelkarte oder bei der TÜV-Prüfung) ein Auspuff zu laut, der bereits eingetragen ist, so wird die Geräuschmessung im Stand unter Berücksichtigung diverser Faktoren wie Abstand, Winkel, etc. durchgeführt. Da dürfen dann meines Wissens nach die db-Werte aus dem Fahrzeugschein/Typenblatt nicht mehr als 5 db überschritten werden. Wenn dies der Fall ist => Austragung und Mängelkarte, ggf. bekommt man keine TÜV-Plakette.Wenn du nen Auspuff ohne Gutachten oder eine Kombi von Luffi und ESD eintragen lassen willst, ist eine Fahrgeräuschprüfung vorgeschrieben. Und die Kosten um die 800 €. Und für solch eine Eintragung reicht die Lautstärkeprüfung im Stand nicht aus. Deswegen gibt es auch nicht allzu viele Prüfer, die sich an eine solche Eintragung wagen. Auf den Seiten von TÜV und Dekra findet man leider nix dazu Aber aus diesen Gründen kannst du davon ausgehen, dass viele Eintragung eine Nachprüfung beim TÜV nicht wirklich standhalten würden. Ich bin damals mit meiner Kombi auch bei diversen TÜVern vorgefahren und niemand wollte eine solche Prüfung vornehmen. Ich habe nicht einmal ein Angebot bekommen, was sowas kosten würde

Verfasst: So 6. Feb 2011, 00:30
von Martin Coupe
QUOTE (sascha1705 @ 5 Feb 2011, 20:07 ) bin beeindruckt, dass du ohne jegliches hintergrundwissen bzgl. meiner eintragung beurteilen kannst, wie meine pötte eingetragen wurden.diese hellseherischen fähigkeiten würde ich auch gern mal haben.ich hab ja auch nur geschrieben, wie laut mein wagen bei ner messung an den pötten war. irgendwelche behauptungen hab ich ja gar nich aufgestellt.@coupe_fahrerkriegt man nur eingetragen, wenn die vorgenannten messungen durchgeführt wurden.sobald ich meinen injen hab, muss ich den ganzen scheiss ja wieder machen. aber dsa is weniger das problem, denke ich. weil das vorbeifahrgeräusch eher hauptsächlich durch den auspuff erzeugt wird, bzw. der luffi an der geräuschkulisse weniger ändert. Ich habe es ja nicht angezweifelt das dein Auspuff (nur der Auspuff) eingetragen ist. Aber dieser Thread bezog sich auf die Kombination von beidem (Auspuff + CAI). Du hast geschrieben du hast beides drin und auf die legalität hingewiesen. Was ja in dem Fall nicht richtig ist. Da es bei einer Einzelabnahme definitiv nicht legal ist. Erst nach einer Messung...Ist denn dein derzeitig Auspuff mit dem CAI eingetragen? Wenn ja wie sieht es mit der Dämmatte an/unter deiner Carbonhaube aus? Ist da eine? Dämmatte ist pflicht bei CAI... Wenn da keine ist, ist die eintragung auch nichtig da du ja die Auflagen nicht einhälst...Deswegen kann man das Thema (Auspuff + CAI) einfach vergessen ausser du legst mir jetzt die Ergebnisse/Tüv Berichte von der Fahrgeräuschmessung vor. Dann nehme ich alles zurück...

Verfasst: So 6. Feb 2011, 00:31
von Coupe_Fahrer
Hallo HyundaiGK,Hast Du denn diese sagenumwobene 'alte' ABE für den GreenTwister?Einen Scan könnstest Du mir gern mal vorab schicken...Der Twister müsste ja auch etwas 'leiser' sein, weil geschlossen?Ich werd das auf jeden Fall mit der Eintragung mal versuchen, wenn 'meine' Messung Erfolg verspricht.In meinen Augen wäre eine Eintragung nicht so einfach wieder aufzuheben, wenn ich dioese 'offizielle' Geräschmessung bestehe.grüssecoupe_fahrer

Verfasst: So 6. Feb 2011, 12:17
von HyundaiGK
QUOTE @ Jochen: Hatten wir doch schon mal. Die eg-Genehmigung von Bastuck gilt nur wenn der Rest von der Ansaugung über Krümmer & Co. bishin zur Bastuckanlage serienmäßig ist. Sobald du nen Luffi in dem System einbaust, erlischt die eg-Genehmigung und du musst die gesamte Kombi von Luffi und ESD eintragen lassen. Das ist wie, wenn du den Luffi eintragen lässt, ihn dann ausbaust und dir danach den ESD eintragen lässt. In der Kombination ist das deswegen nicht legal.Steht was in der Bastuck ABE was vom Luffi - NEIN ! also was sagen wir dann dazuLEGAL - ILLEGAL - SCHEISSEGAL Der Green Twister ist geschlossen, trotz das er nen offener Luffi ist hört man ihn kaum,ich empfehle zu deinem Bastuck, vorne den Reso kasten raus bauen und K&N Tauschluft filtermatte rein machen

Verfasst: So 6. Feb 2011, 12:33
von AccentGT
So, und jetzt werden wir hier wieder alle friedlich!Die Rechtslage ist klar:- offener Luftfilter ist i.d.R. nur mit Serien-Abgasanlage zulässig und ausschließlich mit Dämmmatte unter der Haube- in jedem "wasserdichten"Gutachten zu so ziemlich jedem Teil ist immer ein Hinweis enthalten, dass das jeweilige Teil nur legal ist, wenn alle anderen Komponenten serienmäßig sind und das eine erneute Prüfung notwendig wird, wenn ein neues Teil hinzukommt, dass in irgendeiner Weise mit schon vorhandenen Teilen korreliert- eine Eintragung ist nur dann legal, wenn sämtliche Vorschriften aus der StVZO und Auflagen aus den Gutachten sämtlicher Teile eingehalten werden; ist eine dieser Sachen nicht erfüllt, kann jederzeit eine erneute Prüfung angeordnet werdenEs ist scheißegal, was wer "eingetragen" bekommen hat! Das ist keinen Pfifferling wert, wenn irgendwelche Vorschriften dabei nicht eingehalten werden/wurden!Und jetzt will ich hier nur noch sachliche Beiträge lesen, mit denen der Thread so schön angefangen hat!

Verfasst: So 6. Feb 2011, 15:30
von Coupe_Chris
QUOTE (AccentGT @ 6 Feb 2011, 12:34 ) - in jedem "wasserdichten"Gutachten zu so ziemlich jedem Teil ist immer ein Hinweis enthalten, dass das jeweilige Teil nur legal ist, wenn alle anderen Komponenten serienmäßig sind und das eine erneute Prüfung notwendig wird, wenn ein neues Teil hinzukommt, dass in irgendeiner Weise mit schon vorhandenen Teilen korreliert Bei mir is weder beim CAI Gutachten noch bei der Auspuffanlage ein Ausschlusskriterium! Oder irgend ein Satz in dem steht, dass der 'Rest' Serie sein muss?!?!?!Aber lese nochmal genau nach!Fakt ist, dass durch en offener Luffi in Kombi mit ner Auspuffalge die Betriebserlaubnis erlischt.MFGChris

Verfasst: So 6. Feb 2011, 19:40
von AccentGT
QUOTE (Coupe_Chris @ 6 Feb 2011, 15:31 ) Fakt ist, dass durch en offener Luffi in Kombi mit ner Auspuffalge die Betriebserlaubnis erlischt. Die BE erlischt IMMER, wenn zu einem eingetragenen Teil ein weiteres eingebaut wird, welches in irgendeinem Zusammenhang mit dem ersten steht (also Federn + Felgen oder eben Auspuff(teil) + CAI).Es muss dann GRUNDSÄTZLICH eine erneute Prüfung erfolgen, bei der es für die Gültigkeit/Legalität der Prüfung UNABDINGBAR wichtig ist, dass diese Teile GEMEINSAM geprüft werden!Zwei derartige Teile müssen auch dann geprüft werden, wenn sie beide ABEs besitzen, es sei denn, es steht in der ABE beider Teile ausdrücklich drin, dass sie auch mit jeder anderen, als der serienmäßigen Ausrüstung des Fahrzeuges verwendet werden dürfen (ist bei manchen Federn im Hinblick auf Felgen der Fall)!