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Verfasst: Do 20. Jan 2011, 08:02
von Cameldiscovery
Na also, geht dochViel Spaß mit deinem neuen FlitzerGrußCameldiscovery
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 18:01
von lunali
Oh Mann! Ich hab grad das selbe Problem, aber mit dem i20!Der Händler hat gepennt,wusste wohl von nix.Ixch hatte ne Ausnahembescheinigung,aber die war in NRW ausgestellt und gilt laut Zulassungsstelle nur dort. Super!Jetzt musste ich schauen,wo ich einen Ersatzwagen herbekomme und muss Donnerstag extra nochmal zur ZULA fahren. Nur Stress....
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 19:21
von Macks
Ich hätte mal eine Frage zwischendurch: Gilt diese Zulassungsregelung nur für Neuwagen???Ansonsten hat mein Tucson mit EU4 Norm ja garkeinen Wiederverkaufwert mehr... -.-
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 19:26
von sherpa
QUOTE (Macks @ 21 Feb 2011, 19:22 ) Gilt diese Zulassungsregelung nur für Neuwagen??? Keine Angst! Diese Zulassungsregelungen gelten nur für die Erstzulassung des Fahrzeuges. Eine Zulassung eines Fahrzeuges, das schon früher mal zugelassen war ist nicht betroffen. Man könnte ja sonst kaum noch einen Gebrauchtwagen kaufen.