Verfasst: Fr 18. Dez 2009, 09:04
Zunächst gibt es den in anderen Themen schon ausführlich geschilderten Unterschied von Gewährleistung und Garantie.Gesetzliche Gewährleistung seit 2002 bei EU-Neufahrzeugen vom Händler zwei Jahre ab Erstauslieferung / Erstzulassung; in den ersten 6 Monaten Beweislast beim Händler, danach beim Kunden - wird jedoch, bedingt durch die großzügige EU-Rechtssprechung meist kulant behandelt.Garantie dagegen (HMD 3 Jahre + ggf. 2 Jahre Power TrainGarantie) ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers (Hersteller, z.T. auch AH). Gemäß EU-Rechtssprechung darf der Garantiegeber für diese Garantie die Bedingungen frei festlegen, z.B. Wartung in markeneigenen Werkstätten.Sowohl für Gewährleistung als auch für Garantie gilt, dass entsprechend den gedruckten Garantiebedingungen die Gewähr dafür übernommen wird, dass das Auto entsprechend dem Stand der Technik zum Auslieferungszeitpunkt fehlerfrei funktioniert. Der Garantiegeber garantiert dies bis zum Ende der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit. Du hast einen Vertrag mit HMD bzw. dem AH geschlossen, das Auto bezahlt und damit auch das Recht gemäß dem nachfolgenden Absatz erworben.Du hast also nur einen Anspruch auf eine dem Stand der Technik zum Auslieferungszeitpunkt entsprechende Funktion bis zum Tag des Garantiezeitendes. Die Garantie wird nicht um die Zeit eines notwendigen Werkstattaufenthalts verlängert und sie beginnt auch nicht erneut mit einer abgeschlossenen Reparatur. Viele Hersteller schreiben dies auch explizit in ihre Garantiebedingungen.Etwas anderes ist, wenn du selbst eine Reparatur beauftragst, durchführen lässt und bezahlst. Dann hast du einen neuen Vertrag abgeschlossen, für welchen eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt.Soweit die eindeutige rechtliche Lage, was den Anspruch betrifft. Etwas anderes ist die freiwillige Kulanz - diese kannst du immer ansprechen. Aber nach einem Jahr - auf so etwas wird sich wohl kein Händler einlassen.edefix