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Verfasst: Do 6. Aug 2009, 13:18
von I30Racer
QUOTE Ich hab das schon der Rechtsschutzversicherung gemeldet. Die organisieren dann auch einen Anwalt falls nötig. QUOTE Der Typ vom Tiefbauamt hat mich auf jeden Fall ausgelacht. Hoffentlich vergeht dem bald das Lachen, Blödmann. Na,dann drück ich dir mal die Daumen!

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 13:34
von caspa
dito...hoffentlich wird nicht nur dein schaden ersetzt sondern denen auch irgendeine strafe aufgebrummt.wenn das n corsa mit mutter und kind wäre (nur so aus der luft gegriffen) hätte er wahrscheinlich nicht gelacht...hat er auch so nicht zu haben...deppenvolk -.-

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 13:37
von paedder
Ist aber auch normal, dass die sowas zuerst abstreiten. Ansonsten würden denen die Leute wegen jedem kleinen Sch*** die Tür einrennen. Da würden Leute wegen Teerresten auf den Felgen anrufen, wenn die immer gleich bezahlen würden Die sind eh versichert gegen sowas. Wozu sonst haben die ne Baustellenversicherung. Wird schon klappen. Wie schon gesagt, selbst mit den 18"ern solltest du mit der passenden Dokumentation und Argumentation per Anwalt schon das Geld bekommen.Halt uns auf dem Laufenden. Ist ja nicht uninteressant, was man selbst in so einem Falle für Möglichkeiten hat.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 13:58
von AutoTroll
Mann, sowas regt mich tierisch auf. Ich bin auch der Meinung, dass für so etwas die Stadt aufkommen muss und auch wird. Wenn du irgendwo aufsetzt und dir die Ölwanne aufreisst, musst du einen Haufen Geld zahlen als Strafe für Umweltverschmutzung etc.. die Städte sind aber dafür verantwortlich, dass die Strassen keine Gefahr für deren Zwangsbenutzer darstellen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist dies zu kennzeichnen durch Schilder wie "Straßenschäden" oder abgesperrte Straßen. Wenn dies nicht passiert ist, ist die Stadt rechtlich belangbar!

Verfasst: Do 13. Aug 2009, 15:40
von Sucatan
Ich habe gestern Post bekommen von meiner Rechtsschutzversicherung: Keine Deckung, da ich keinen Verkehrsrechtschutz hätte. Nochmal alle meine Unterlagen rausgekramt und nachgeschaut: Verkehrsrechtschutz Europa mit Erweiterung Welt. Dummerweise ist die Schweiz und Liechtenstein von Europa ausgenommen = Keine Deckung. Ich hatte die AGBs damals zwar gelesen aber den Part habe ich wohl übersehen Da der Schaden passierte als ich geschäftlich unterwegs war, habe ich mal bei der Versicherung von unserem Arbeitgeber nachgefragt. Die würden den Schaden übernehmen, mit einem Selbstbehalt von 500.-. Ich muss noch abklären ob ich oder der Arbeitgeber für den Selbstbehalt aufkommen muss.Jetzt bin ich mir noch am überlegen trotzdem die Baufirma anzuschreiben und den Schaden zu melden. Evtl. sind die ja unkompliziert und leiten das sofort an ihre Versicherung weiter....Der Reifenhändler hat noch gmeint, dass momentan nur 2 Felgen ersetzt werden müssten. Die dritte Felge ist nur an einer Stelle beschädigt aber ansonsten rund und der Reifen wäre auch in Ordnung, solange es keine Beule auf der Flanke gibt. Er meint das würde in Richtung Betrug gehen, wenn ich den Ersatz der dritten Felge und des Reifens anmelden würde, obwohl ich noch damit fahren könnte. Wie seht ihr das? Ich finde das dritte Rad mit Reifen gehört auch ersetzt auch wenn ich noch damit fahren könnte. Beschädigt wurde es ja trotzdem zum gleichen Zeitpunkt mit den anderen Felgen?

Verfasst: Do 13. Aug 2009, 15:45
von AutoTroll
Wenn die dritte Felge in irgend einer Form beschädigt worden ist, muss es ersetzt werden, denn dann hast du zumindest eine Wertminderung und da du keine Schuld trägst, sollst du sie auch nicht haben.SB 500 Euro ist ja lachhaft. Da kannst du das ja selber finanzieren..

Verfasst: Do 13. Aug 2009, 15:48
von HarryEiche
Meine Tochter hatte so was Ähnliches erlebt.Bei der Gerichtsverhandlung wurde die Sache 50/50 geregelt.Der Tiefbauunternehmer zahlte vom Gesamtpaket 50%und die Tochter 50%.Das allerwichtigste sind Fotos.Du must alles,aber auch alles mit Fotos(Straßenzustand,Beschilderung u.s.w.)festhalten,dann ist die Chance groß das Du alles ersetzt bekommst.

Verfasst: Do 13. Aug 2009, 15:52
von Elantra
QUOTE (Sucatan @ 13 Aug 2009, 16:42 ) Ich habe gestern Post bekommen von meiner Rechtsschutzversicherung: Keine Deckung, da ich keinen Verkehrsrechtschutz hätte. Nochmal alle meine Unterlagen rausgekramt und nachgeschaut: Verkehrsrechtschutz Europa mit Erweiterung Welt. Dummerweise ist die Schweiz und Liechtenstein von Europa ausgenommen = Keine Deckung. Ich hatte die AGBs damals zwar gelesen aber den Part habe ich wohl übersehen hää..du kommst doch aus der schweiz...und überall hast du ne verkehrsrechtschutz nur in deinem heimatland nicht? komische versicherung

Verfasst: Do 13. Aug 2009, 15:54
von AutoTroll
Das ist wohl das Kleingedruckte.. das soll man nicht lesen, ist schlecht für die Augen

Verfasst: Do 13. Aug 2009, 15:55
von Sucatan
Ja, ist weird. Es gibt eine separate Verkehrsrechtschutzversicherung nur für die Schweiz und Liechtenstein. Davon wusste ich auch, nur habe ich mich durch die von mir abgeschlossene Verkehrsrechtschutz Welt vom Wort "Welt" täuschen lassen.Wenn ich also in Timbuktu den Schaden gehabt hätte, wär dieser auch gedeckt. Ich weiss, es ist ziemlich pervers, überall Deckung nur nicht zu Hause...