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Verfasst: Fr 26. Jun 2009, 04:12
von DaveX
QUOTE Eben! Ab zum Anwalt damit!Mehr sage ich dazu mal nicht Erspart viel Stress, wie in diesem Fall. Zudem nimmt man keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung oder wie in diesem Fall eben der eigenen.
Verfasst: Fr 26. Jun 2009, 06:41
von tose-tuning
QUOTE (OnkelMicha @ 25 Jun 2009, 19:41 ) Das ding ist ja, ich hatte ja eigentlich keine Wahl gehabt mit dem Gutachter. Er rief mich an und sagte das er in der Nähe ist und jetzt Vorbei kommt. Die vormulieren das zwar so als hättest Du keine Wahl aber eigentlich dürfen Sie im Haftpflichtschadenfall nur fragen... ...Du hast freie Gutachter und Werkstattwahl.@kane22Danke für die Bestätigung@Accent TurboEs sind sogar 45% die ich überziehen kann... ...aber! 110% Restwert beachten.