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Verfasst: Di 13. Jan 2009, 21:09
von snoopychris
also ich hatte da auch mal en paar kleine problemchen mit dem tüv. man erinnert sich hier vll noch an meinen thread Ich war damals 6 Monate drüber, war beim TÜv und hatte ebenfalls die 4 Wochen-Frist. Dann war ich das erste mal nach Jahren wieder in Köln und was passiert: Die Grün-Weißen hingen direkt an mir dran! Haben mir ne Strafe aufgebrummt obwohl ich den TÜV-Bericht gezeigt habe die mir noch die 4 Wochen Schonfrist gewährt hat. Die meinten, weil ich schon über 4 Monate drüber bin gilt das nicht und haben 25 oder 30€ eingezogen Naja das war so meine Erfahrung:)GrußChris
Verfasst: Di 13. Jan 2009, 22:20
von Hazard
naja das könnte ich zur not noch verkraften!
Verfasst: Di 13. Jan 2009, 23:14
von Familienkutsche
Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU von mehr als zwei bis zu vier Monaten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EUR sowie bei einer Überschreitung von mehr als vier bis zu acht Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 EUR.Der amtliche Bußgeldkatalog sieht bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU um mehr als acht Monate einen Regelsatz in Höhe von 40 EUR sowie 2 Punkte in Flensburg vor.Eine Überschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung um mehr als zwei bis acht Monate wird mit einem Verwarnungsgeld von 15 EUR, eine Überschreitung um mehr als acht Monate mit einem Bußgeld in Höhe von 40 EUR sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet.Quelle: ADACAlso kann Dir im Januar noch nichts passieren. Erst ab Feb. bist Du mit 2x 15,- Euro (HU +AU) dabei
Verfasst: Do 15. Jan 2009, 21:45
von skyX3
Warum noch zum TÜV, die Strafen sind ja lächerlich, dann fährt man halt nur alle 4 Jahre, zahlt zwar doppelt, aber muss nur einmal für die Mängelbeseitigung zahlen Grüße Alex
Verfasst: Do 15. Jan 2009, 22:41
von EricTwo
QUOTE Warum noch zum TÜV, die Strafen sind ja lächerlich, dann fährt man halt nur alle 4 Jahredu weisst aber schon, das dein Fahrzeug dann vorher schon Zwangsstillgelegt ist, oder?Also einfach Strafe zahln und trotzdem keine HU machen fällt aus....QUOTE Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU von mehr als zwei bis zu vier Monaten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EURDas Verwarngeld wird nicht fällig bei mehr als zwei Monaten, sondern ab BIS zu zwei Monaten, also ab dem ersten Tag der Fälligkeitsüberschreitung....
Verfasst: Do 15. Jan 2009, 22:46
von snoopychris
QUOTE (EricTwo @ 15 Jan 2009, 22:45 ) du weisst aber schon, das dein Fahrzeug dann vorher schon Zwangsstillgelegt ist, oder?Also einfach Strafe zahln und trotzdem keine HU machen fällt aus.... seh ich genauso ^^ soweit ich weiß , kann der polizist dir den wagen vor ort stilllegen, sobald der 9. monat angefangen hat!also ich hab draus gelernt