Seite 2 von 2
Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 18:27
von maiko
Hi ich kann zu dem thema nur sagen das alle meiner Bekanten und ich seit Jahren LED-Standlichter im Auto haben und keiner hatte je probleme, die forschrift sagt weiß vorn und rot hinten!Ok ich komm aus Mecklenburg-Vorpommern dem gelobten "Tuning Land"hier wird man noch von netten Polizisten, freundlich auf das in der fahrt eingeschaltete Standlicht hingewiesen, ohne das die sich im geringsten gedanken über die Leuchtmittel machen! Die Eintragungen werden aber auch hier immer schwieriger und der "Spezial TÜV" immer mehr! LEIDER!!!mfg maik
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 07:42
von I30Racer
QUOTE Wenn du helle, weisse, legale leuchten willst, dann solltest du mal "Philips Blue Vision" Standlichter probieren.Na,legal ist gross definierbar. Es geht ja nur darum dass,wenn du welche einbauen solltest,es nicht gerade dunkelblaue,rote oder grüne sind! Bei uns ist der "Tüv" resp die Polizei nämlich ganz sensibel was Veränderungen am Fahrzeug betrifft aber ich habe selbst schon seit Jahren eher weisse Standbirnen in meinen Fahrzeugen eingebaut und noch nie Probleme gehabt. Wie gesagt,darf es nur kein zu krasser Unterschied zu der Serie werden..also nicht zu auffallend.
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 08:02
von codenamehoney
ich hab auch blaue LED Standlichter drin und da hat auch noch nie einer was gesagt..

..aber bei mir gehen sie durchs xenon unter..
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 08:58
von ferry
QUOTE (maiko @ 14 Jan 2009, 18:31 ) die forschrift sagt weiß vorn und rot hinten! ist aber nicht alles...QUOTE §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:[...]18. Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49a Abs. 6, § 67 Abs. 10 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.phpund hier schon was konkreterQUOTE §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze[...](6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.phpund ganz davon abgesehen müssen die leuchtmittel, wie schon gesagt wurde, ein e-prüfzeichen haben !die frage des threaderstellers war ob die LED`s erlaubt sind, und es mag sein daß hier 9 von 10 usern seit 5 jahren mit solchen rumfahren, aber das heisst nicht daß sie somit erlaubt sind !wenn die scheinwerfer ihre bauartgenehmigung nicht mit LED`s als standlicht erhalten haben, so sind diese wohl defintiv nicht erlaubt, siehe obiges zitat bzw. §49a STVZO...
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 10:12
von I30Racer
QUOTE die frage des threaderstellers war ob die LED`s erlaubt sind, und es mag sein daß hier 9 von 10 usern seit 5 jahren mit solchen rumfahren, aber das heisst nicht daß sie somit erlaubt sind !Ferry hat mal wieder gründlich recherchiert. Vielen Dank mal wieder für diese eingehende Erleuchtung,Herr. Hört sich vielleich sch..an,diese Gesetzesvorlage,ist aber so. Da aber jeder jetzt über die (Il)legatität Bescheid weiss und jeder sowieso sein mögliches Bussgeld selbst bezahlen muss,macht jetzt jeder nach seinem eigenen Belieben. GrussI30Racer