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Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 16:08
von FraRonx
QUOTE (Auto-Nomer @ 24 Nov 2008, 15:43 ) Eine Winterreifenpflicht gibts nicht, du darfst bloß keinen Behindern weil du durch die Gegend zuckelst oder kein Wischwasser im Motorraum hast. Genauer gesagt heißt es, daß das Fahrzeug den Witterungsbedingungen entsprechend ausgerüstet sein MUß. Dazu zählen ja wohl logischerweise auch Winterreifen - wenn's schneit.

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 16:16
von ferry
QUOTE (Auto-Nomer @ 24 Nov 2008, 15:43 )Eine Winterreifenpflicht gibts nicht, du darfst bloß keinen Behindern weil du durch die Gegend zuckelst oder kein Wischwasser im Motorraum hast.nicht ganz richtig, ein PKW ist zumindest an die wetterverhältnisse anzupassen, geschieht das nicht kann es auch ein bußgeld geben, ohne den verkehr behindert oder einen unfall verursacht zu haben !"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Bei Verstoß droht BußgeldAutofahrer die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen in Zukunft mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung, also etwa wenn Autos auf geschlossener Schneedecke mit Sommerreifen unterwegs sind und dabei den Verkehr behindern, drohen sogar 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg. "Quelle http://www.warum-winterreifen.de/winter ... ex.phpauch aufschlussreichhttp://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld...ifung/index.php

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 16:34
von Auto-Nomer
QUOTE (ferry @ 24 Nov 2008, 16:20 ) nicht ganz richtig, ein PKW ist zumindest an die wetterverhältnisse anzupassen, geschieht das nicht kann es auch ein bußgeld geben, ohne den verkehr behindert oder einen unfall verursacht zu haben ! Sagt wer?Das ist Gummi§-hoch².Das könnte z.B. ja auch Bedeuten das man im Sommer nicht mit Winterreifen fahren dürfte, weil "nicht geeignet".Oder du ein Bußgeld bekommst im Winter weil du zwar Winterreifen aber ohne Schneeketten im Kofferraum durch die Gegend fährst. Eine "geeignete Bereifung" kann alles und nix bedeuten. D.h. eine Bereifung die fährt. Das können grobe Geländereifen sein die aber gar keine Winterreifen sind, aber trotzdem greifen. Und von den AT-Reifen und Ganzjahresreifen mal abgesehen. Und was ist wenn ich im Winter ein Auto fahre das gar keine Scheibenwaschanlage oder Scheibenwischer dran hat ab Werk und trotzdem ne Zulassung hat???Wer Entscheidet das? Der Polyp vor Ort? Eben nicht.Ist genau wie mit den Kontrollen die sie kurz gemacht und wieder abgeschafft haben. "Ist alkohol in ihrem Wischwasser? Der Herr, Polizeiobermeister kommt jetzt mit nem Strohhalm und nimmt mal nen Schluck zur Probe." - Ups, hab ich die Bremsflüssigkeit erwischt...Ja ich weiß, in Deutschland kann/soll man ja auch online Durchsucht werden wenn man kein Terrorist ist der Kinderpornos auf dem Computer hat. Kontoüberziehen im Wiederholungsfall, Spucken auf den Bürgersteig.

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 17:01
von ferry
QUOTE (Auto-Nomer @ 24 Nov 2008, 16:38 ) Sagt wer? der bußgeldkataloghttp://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld...ifung/index.php(wie bereits schon oben verlinkt)QUOTE Der Polyp vor Ort? Eben nicht.wer sonst sollte wohl dieses bußgeld erheben?!!

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 17:14
von Auto-Nomer
Lieber Ferry, schau mal in den Gesetzestext rein, und nicht in die Auslegung und Tabelle einer Reifenfirma. hier findest du den "richtigen" Bußgeldkatalog, viel spaßhttp://www.kba.de/cln_005/nn_190298/DE/Zen...k ... tf.rtfWenn ich Contintenal nach geeigneten Winterreifen für einen Corsa A frage kommen die auch mit 225/16 an. QUOTE wer sonst sollte wohl dieses bußgeld erheben?!!Eben nicht die Executive, das wäre dann nämlich nicht mehr Rechtsstaat sondern "Judge Dread".

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 17:45
von ferry
QUOTE (Auto-Nomer @ 24 Nov 2008, 17:18 ) hier findest du den "richtigen" Bußgeldkatalog, viel spaß ja danke, und? geh ich richtig in der annahme daß du selber nicht reingeschaut hast ?!da steht"102012 Sie passten als Führer des Kraftfahrzeugs die Ausrüstung *) nicht 20,00 an die Wetterverhältnisse an. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a BKat "die "20,00" links am rand ist das bußgeld...wo siehst du jetzt einen unterschied zu den ausführungen der reifenfirma ?QUOTE Wenn ich Contintenal nach geeigneten Winterreifen für einen Corsa A frage kommen die auch mit 225/16 an.auch hier kann ich auch wieder nur fragen: und?ein winterreifen unterscheidet sich von einem sommerreifen durch das profil und die gummimischung, ob es ratsam ist auf einem breitreifen im winter zu fahren steht dann wieder auf einem anderen blatt, aber wenn dir continental einen winterreifen in den genannten maßen andrehen möchte steht das nicht widerspruch zum gesetz...QUOTE Eben nicht die Executive, das wäre dann nämlich nicht mehr Rechtsstaat sondern "Judge Dread". das war keine antwort auf meine frage, ich wollte wissen wer es sonst erhebt, und nicht wer es nicht erhebt!!dieser punkt ist mir aber auch letztendlich egal, fakt ist daß man bei winterlichen witterungsverhältnissen mit einem bußgeld rechnen muss, wenn man auf sommerreifen unterwegs ist, auch ohne den verkehr zu behindern oder einen unfall zu verursachen !

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 17:49
von Handballgott
Deutschland"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage..."Diese Änderung der Strassenverkehrsordnung beschloss der Bundesrat am 21. Dezember 2005 und trat am 1. Mai 2006 in kraft.Ein Bußgeld von mindestens 20 Euro wird in Zukunft fällig, wer gegen diese neue Verordnung verstösst. 40 Euro müssen gezahlt werden, falls der Verkehr behindert wird. Ein Strafpunkt in Flensburg droht zusätzlich bei einem Unfall mit falscher Bereifung.Eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland existiert aber auch trotz dieser Neuregelung nicht. Von vielen Experten wird aber diese neue Vorschrift als "situationsbedingte Winterreifenpflicht" interpretiert. Abzuwarten bleibt aber wie die Justiz Urteilen wird, denn in der Praxis ist ein "Boxenstop" bei Wetterumschwüngen mitunter sehr problematisch. Eine Nachbesserung dieser zweideutigen Änderung wird daher u.a. von Automobilclubs empfohlen.Versicherungsschutz in Gefahr?Unabhängig von dieser neuen Verordnung ändert sich hinsichtlich der KFZ-Versicherung nichts.Schon vor dieser neuen "Bussgeld-Verordnung" riskierten Autofahrer den Kasko-Versicherungsschutz bei falscher Bereifung. Einige Unfallverursacher wurden sogar von Ihrer Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen.Quelle: www.winterreifenpflicht.deUnd Leute glaubt mir, die 20€ werden kassiert werden, mein Onkel ist bei der Polizei und die haben die Anweisung rigeros durchzugreifen, gegen die "Sommerfrischler" im Winter.Ist auch sinnvoll, den ohne Winterreifen ist sparen am falschen Fleck.GrußHandballgott

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 17:50
von tose-tuning
QUOTE (Auto-Nomer @ 24 Nov 2008, 16:38 ) Das ist Gummi§-hoch².Das könnte z.B. ja auch Bedeuten das man im Sommer nicht mit Winterreifen fahren dürfte, weil "nicht geeignet". RICHTÖÖÖG!!! ...Du meinst es zwar ironisch, aber es ist so.QUOTE (Auto-Nomer @ 24 Nov 2008, 16:38 )Oder du ein Bußgeld bekommst im Winter weil du zwar Winterreifen aber ohne Schneeketten im Kofferraum durch die Gegend fährst. auch Richtööög... ...sofern vorgeschrieben.

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 18:16
von mistalova
Mein 5 Jahres Altes Coupé wird dieses Jahr zum ersten mal im Winter Aktiv sein Hab mir auch Dunlop SP Winter M3 zugelegt 55 euros pro Reifen (195/65/R15) mit wunderschönen Stahlfelgen Black Edition Hab noch an 15er Alus gedacht, aber na ja, von 18' auf 15', wäre ich sowieso entäuscht, hab mich denn für die billigste Lösung entschieden Und so sieht's aus Geeeeeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Übrigends, die Reifen sind sehr gut

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 18:30
von Auto-Nomer
Also das sieht mit 15er Stahlfelgen irgendwie fast cooler aus als auf Alus... ^^irgendwie brutaler und kerniger. Fehlt nur noch der Lack in Olivgrün.