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Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 17:32
von Elantra
naja, ne tanke ist zwar privatgrundstück (des pächters) aber dennoch öffentlich.
Verfasst: Mi 24. Sep 2008, 18:01
von ferry
QUOTE (Krimpi @ 24 Sep 2008, 17:45 ) ...aber nur wenn es eindeutig (Zaun, Tor, etc.) vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist.Beispiel: eine Tanke ist auch privat, ohne Kennzeichen und Fahrerlaubnis darf dort trotzdem nicht gefahren werden.GrüßeKlaus das heißt also wenn die garageneinfahrt von muddern nicht mit einem tor oder zaun geschlossen werden kann darf ich da kein abgemeldetes fahrzeg drauf abstellen