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Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 15:04
von Dark General
Also mein Vater ist eben gerade gekommen, und hat mir gesagt das ich bei der ARAG Rechtsschutz bin, also kostet mich der Anwalt nichts. Also werd ich es über den Anwalt laufen lassen. Vielen dank für eure Antworten. ( auch wenn manche sich die Buchstaben hätten sparen können)Ich hoffe jetzt einfachmal das alles wieder Gut wird. Und dasnächste Auto kauf ich bei einem Hyundai Händler! Mit meinem Accent hatte ich nicht so einen Stress.
Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 15:10
von kawa846
dann drücke ich dir mal die Daumen,dass es für dich gut ausgeht,war der Opel Corsa denn Teuer ?????kannst den doch wieder verkaufen,und kaufst dir ein Hyundai gruß Horst
Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 16:56
von Brackelmann
watt denn datt fürn Spruch: "auch wenn manche sich die Buchstabenhätten sparen können"???Es wollte dir doch nur geholfen werden!!!
Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 17:25
von diefranzii
also ich finde es ziemlich merkwürdig über sowas sich aufzuregenwie gesagt bei einen privat verkauf kann man sich nie sicher seinda muss man mit sowas rechnenvllt hat der typ von den auto genauso viel ahnung gehabt wie dufind die aktion ziemlich affig...sorry aber meine meinung
Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 18:14
von jimbo
1. Was ist das eigentlich für ein Corsa Bj.?2. Evtl ist das Radio ohne Zündung geschaltet sprich du musst es Selber an un aus schalten weil es an dauerplus liegt(Wäre ja kein defekt).3. wie ist die Handbremse denn defekt, sprich zieht sie nicht mehr an also evtl. die Seile gerissen oder ist sie optisch beschädigt.Denke bei beiden Sachen hast du die A****karte gezogen, denn wenn er sagt das war nicht als er dir den Wagen übergeben hat kannst du noch son guten Anwalt haben.Wenn du den Wagen wirklich haben willst lass die Sachen reparieren in ner Freien Werkstatt und werd glücklich mit ihm.Als Tip bei Privatkauf vieleicht mal 50€ investieren und bei TÜV oder so einen check machen lassen....
Verfasst: Mo 11. Feb 2008, 18:17
von Mike Star
Warum kaufst dir auch nen Corsa *fg*...den Fehler hab ich auch schon gemacht.. mittlerweile hab ich ihn gegen nen Getz getauscht ;-)Spaß beiseite, pauschal gesagt, wenn im Kaufvertrag der Mangel nicht festgehalten wurde und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, muss der Verkäufer nachbessern. Kann er das nicht, oder verweigert die Nacherfüllung kannst du vom Vertrag zurücktreten (Achtung, keine Rechtsberatung).Wenns, wie in deinem Fall wirklich nur ne Kleinigkeit ist, würde ich aber kein Fass aufmachen, sondern als "dumm gelaufen" abhaken.MfGMike
Verfasst: Di 12. Feb 2008, 09:23
von Zero-Y
genau!!! SHIT HAPPENS!!!!!!!!!!! lass doch erst einmal checken wie schwer der Schaden ist bevor du dir den Kopf mit: Anwalt etc. kaputt machst! (Und gib doch mal genauere Daten und Fakten zum Auto)
Verfasst: Di 12. Feb 2008, 12:05
von Ketwiesel
hallo,wenn der verkauf privat naxch privat war,haste mit anwalt auch keine chansen,was wieder zubekommen.die beweislast liegt bei dir,du hättest ja den schaden verurschen können.also trags wie ein mann , und leg es in die kategorie " leergeld
Verfasst: Di 12. Feb 2008, 13:29
von X-3
Leute hört doch mal auf, solchen völligen juristischen Blödsinn zu posten.Eine pauschale Aussage zum Thema Gewährleistung, Mangel, Haftungsfragen ... ist schlichtweg nicht zu treffen, sondern von den vertraglichen Vereinbarungen anhängig.Auch bei reinen Privatverkäufen gibt es Möglichkeiten zur Geltendmachung eines Mangels.Wegen eines Mangels an der Handbremse (der wahrscheinlich für kleines Geld reparabel ist) einen kompletten Kaufvertrag für ein Auto rückabwickeln zu wollen, halte ich weder für sinnvoll noch für aussichtsreich. Aber der Anwalt freut sich. Ein Hoch auf die Rechtsschutzversicherung. kc85
Verfasst: Di 12. Feb 2008, 19:50
von BigfoodL
also, wer heute noch so blöd is, und als verkäufer die sachmängelhaftung nich ausschließt, den will ick sehen *lol* das is eigentlich gängig. mach ich bei meinen passat den ich donnerstag verkaufe auch. sonst kommt der an, weil an dem 8jahre alten auto was kaputt is oder so...darauf kann ich verzichtensollte er das nicht getan haben, sind allerdings rechtl. schritte möglich