EU-Import: Muss Garantie angemeldet werden o.ä.
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@juergen: also HMD ist denke ich jedem hier im Forum ein Begriff! Und bevor man den ganz ausschreibt nehm ich doch lieber die Abkürzung, oder? Aus diesem Detail heraus lässt sich sicher nicht sehen, wer hier Händler ist und wer nicht...Ich selbst fahre einen Dänen. Hab ihn seit einem Jahr, mein Scheckheft hab ich erst seit drei Wochen! Endlich!Die übliche Hyundai-Garantie von 3 Jahren hat sich bei mir durch den Import und das Rumstehen danach auf 1 Jahr und 11 Monate verkürzt. Das ist schon ein deutlicher Nachteil mit dem Auslösen der Garantie durch den Importeur, den aber die meisten Käufer, mich eingeschlossen nicht berücksichtigen.Dafür hab ich jetzt ein gut ausgestattetes Auto zum günstigeren Preis. Bleibt zu hoffen, daß er nach Ablauf der Garantie nicht anfängt rumzuspinnen!
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QUOTE (juergen @ 12 Dec 2003, 13:42 ) <SNIP> Welcher Normalkunde benutzt schon Begriffe wie HMD, das sind doch wohl eher Profis. Ich hätte wegen EU-Importen keine Bange, brache den jedoch nicht weil ich eh (Presse-)Rabatte bekomme.Aber sei es drum, ich möchte den Meinungsaustausch hier und die Tipps nicht missen !Jürgen @ JürgenFür jemanden, der Presse Rabatte in Anspruch nehmen kann, ist Dein Recherchepotenzial sehr mager. Kann es sein, dass Selbstbild und Fremdbild bei Dir auseinander driften? HMD und HMC sind Begriffe, die in einem Hyundai Forum absolut zum Alltag gehören.Wie kommst Du darauf, das die Hälfte der Antworten hier von Händlern stammen?GrüsseJUB
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Thema Inspektionen:Fakt ist, Das Hyundai Motor Korea die Inspektionsintervalle für alle PKW Modell auf 15000 km oder jährlich festgelegt hat, je nach dem, was zuuerst eintritt. Daraus ergibt sich auch, das die 1000 km und die 7500 km Inspektion für alle PKW Modelle nicht mehr existent ist. In einigen Serviceheften stehen diese Angaben noch drin, sind aber lt. Service- & Warranty Bulletin nicht mehr gültig. D.h. im Klartext, die 1000er oder 7500er muß nicht mehr durchgeführt werden. MAN KANN DADURCH NICHT DIE GARANTIE VERLIEREN.Garantie: Die Garantie gilt wie schon in einigen Treads beschrieben, 3 Jahre, entweder ab Datum der Erstzulassung oder Übergabe an den Kunden. Wichtig ist dabei, das das Serviceheft vollständig ausgefüllt ist und ebenfalls von dem ausliefernden Händler abgestempelt wurde, bei Re-import Fahrzeugen von den Händler aus dem jeweiligen Land. HMD hat zur besseren Kontrolle eingeführt, das die Fahrzeuge bei Ihnen zur garantie "angemeldet" werden müssen. Das sichert dem Kunden, das jeder Händler, der Zugriff auf das interne Datensystem sieht, das das Fahrzeug noch in der Garantie ist. Hintegrund sind die oftmals aus anderen, nicht EU-Ländern eingeführten Fahrzeuge, die nur 1-2 Jahre Garantie ab Werk haben. Also, machst euch das Leben einfach, macht ne Kopie des Serviceheftes mit der Auslieferuingsinsprektion und des Kfz.-Scheines und schickt es per Fax an HMD und die Sache ist erledigt.GrußVolkerD
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Hi,im Hyundai4wd Forum findest Du ein Schreiben des EU Importeurs Kück zum Thema Garantie etc. zum Download.Nicht nur die 15.000km gelten, sondern zusätzlich dürfen auch freie Werkstätten, laut HMD, die Inspektion durchführen. Garantieleistungen selbst dürfen nur authorisierte Hyundai Händler erbringen. VGJUB
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Hi,zum Thema Inspektion bei Reimporten, möcht ich nochmal folgendes Beitragen.es ist richtig, das die 1000er und die Intervalle von 7500km gemäß HMD nicht gemacht werden müsse, es reicht ein 15000er Intervall.ABER: Was passiert, wenn ich mit einem belgischen Reimport, beim Urlaub in Belgien einen Panne habe???? z.B. Motorschaden.Das dort gültige Servicescheckheft, schreibt einen Intervall von 7500 km vor!Dieser wurde dann aber nicht eingehalten! Folge: Keine Reperatur auf Garantie, oder??? Wie siehts dann aus??? Wenn man selbst bezahlt, gibt HMD einem sicher nicht das Geld zurück!!!gruss harlond