Sharkracing rücklichter
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QUOTE (uhlnull @ 24 Aug 2007, 00:13 ) die schwarzen Altezzas bekomment man bei uns nicht eingetragen? Auch nach §21 nich? schade.... Leuchten sind bauartgenehmigt und können nicht eingetragen werden. Entweder sie haben ein E-Zeichen und sind vollständig unverändert (-> legal), oder nicht (-> illegal).Und die schwarzen Altezzas gibt es einmal mit und einmal ohne E-Zeichen. An meinem Auto sind die mit E-Zeichen.
- Andy Y
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QUOTE (Mucki @ 24 Aug 2007, 11:02 ) Mein Rückleuchte die ich von Sharkracing habe haben ein E Prüfzeichen (E13) Ja, weil das mal die Originalleuchten waren.Aber durch die Veränderung erlischt die Bauartgenehmigung, d.h. das E-Zeichen ist für die Füsse. Kann höchstens auf uninformierte Polizisten/TÜV-Prüfer Eindruck machen.
- Andy Y
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QUOTE (wardriver @ 24 Aug 2007, 11:19 ) Ja, weil das mal die Originalleuchten waren.Aber durch die Veränderung erlischt die Bauartgenehmigung, d.h. das E-Zeichen ist für die Füsse. Kann höchstens auf uninformierte Polizisten/TÜV-Prüfer Eindruck machen. füße brauchen ein e-zeichen? nee ernsthaft, ist doch eigentlich shit-egal, weil was meinst du denn wieviele "informierte" polizisten oder tüv-beamte es gibt die wissen, das es von sharkracing für das hyundai coupe umgebaute rückleuchten gibt...?!!wenn ich überlege wieviel leute hier schon selber ihre frontleuchten bearbeitet haben...und ich habe noch von keinem gehört daß es weder polizei noch tüv aufgefallen ist...also darauf würde ich es ankommen lassen
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ferry, das ist mir auch klar. Bin ja nicht päpstlicher als der Papst ... habe ja selbst lackierte Scheinwerfer.ABER ... mir geht's darum, dass viele meinen, ein E-Zeichen wäre ein Freibrief. Einige wissen eben nicht, dass eine Leuchte durch Manipulation illegal wird, und wähnen sich auf der sicheren Seite.Wollte nur bezwecken, dass sich alle im Klaren sind, dass nicht jede gekaufte Leuchte mit dem E zulässig ist. Jeder kann dann für sich entscheiden, ob er das Risiko eingeht.